11. Innocenz III. und der deutsche Kronftreit 17
12. Innocenz III. und der deutsche Kronftreit.
a) „Erwägung der Papstes Innocenz III." 1200?
3m Hamen des Vaters und des Zahnes und des heiligen Geistes. Cs
liegt im Interesse des apostolischen Stuhles, sorgfältig und klug die Frage der
Verwesung (provisio) des römischen Kaisertums zu behandeln, da das Kaiser¬
tum bekanntlich seinem Ursprung und seiner Vollendung nach (principaliter
et finaliter) von ihm abhängt": seinem Ursprung nach, da es durch ihn und
seinetwegen von Griechenland übertragen worden ist,. .7feiner Vollendung
nach, da der Kaiser vom höchsten Gberpriester die endliche oder letzte Hand-
auslegung der Beförderung in eigentlichem Sinne empfängt, indem er von
ihm gesegnet, gekrönt und mit dem Kaisertum bekleidet wird. . . . wie
aber neuerdings drei zu Königen erwählt find, der Knabe, Philipp und
CDtto, so ist dreierlei bei jedem einzelnen zu beachten, was erlaubt ist, was
sich ziemt und was nützt.
hinsichtlich des Knaben, des Sohnes Kaiser Heinrichs, scheint es beim *
ersten Rnblick, daß es nicht erlaubt sei, gegen seine Wahl aufzutreten, weil
sie durch den Eid der Fürsten gefestigt ist.... Rber das Gegenteil scheint
richtig, daß es nämlich erlaubt, geziemend und nützlich ist, . . . denn sie
haben eine nicht geeignete und nicht nur nicht für das Kaisertum, sondern
für keinen Dienst passende Person erwählt, nämlich einen Knaben von. kaum
zwei Jahren. . . . Rber es steht auch nicht im Wege, was vorgehalten wird,
daß er Unserer Vormundschaft anvertraut fei; da er Uns nicht dazu an¬
vertraut worden ist, daß wir ihm die Kaiferwürde erhalten, sondern viel¬
mehr das Königreich Sizilien verteidigen sollen. . . . Daß es nicht nützlich
wäre, wenn er die Kaiserwürde erhielte, geht daraus hervor, weil hierdurch
das Königreich Sizilien mit dem Kaisertum vereinigt und infolge ebendieser
Vereinigung die Kirche in Wirrnis versetzt werden würde. Denn um von
den anderen Gefahren zu schweigen, würde er selbst wegen der Würde des
Kaisertums nicht £fx_Kirche für das Königreich Sizilien die £ßh£nspflicht V\
leisten wollen, wie sein Vater es nicht gewollt hat.
hinsichtlich Philipps scheint es gleichfalls nicht erlaubt, gegen feine Wahl 1
aufzutreten. Denn da er von der Mehrzahl und den Würdigeren gewählt ist
und noch jetzt die Mehrzahl und die Würdigeren von den Fürsten ihm folgen, so
scheint er richtig gewählt zu sein. ... Dennoch scheint es erlaubt, Uns ihm ent¬
gegenzustellen. -Er ist nämlich... durch Unsern Vorgänger gebannt worden
Rußerdem, da ... er selbst dem Knaben den Eid der Treue geleistet und jetzt das
teutonische Königreich ... in Besitz genommen hat, so steht es fest, daß er
1 Brandenburg und Seeliger, Quellensammlung zur Deutschen (Beschichte,
heft 7 von ITT. Krammer.
2 Deutsch bei B. Dentzer, (Quellenstellen zur verfassungsaeschichte des deut¬
schen ITtittelalters, Schweidnitz 1911.