Full text: Die Mönchsorden (H. 34)

8 1. Hegel Benedikts 530 
stört. v . Ist aber ein Bruder so nachlässig und -träge, daß ihm der Wille 
oder die Zähigkeit zu lesen oder lesen zu lernen abgeht, so werde ihm eine 
Arbeit angewiesen, die er verrichten soll, damit er nicht unbeschäftigt sei. 
Den kränklichen und zartgebauten Brüdern werde eine so leichte arbeit oder 
ein solches Geschäft aufgetragen, daß sie einerseits nicht müßig sind, andrer¬ 
seits nicht durch übermäßige Anstrengung niedergedrückt oder gar aus dem 
Kloster vertrieben werden. Der Rbt muß auf deren Schwäche Rücksicht nehmen. 
53. von der Aufnahme der Gäste. Rlle ankommenden Gäste sollen 
geradeso wie Christus aufgenommen werden. ... Die Küche des Hbts und 
der Gäste sei gesondert, damit die Gäste, an denen es dem Kloster nie fehlt 
und die ja nicht zu bestimmten Zeiten eintreffen, die Brüder nicht belästigen. 
In diese Küche sollen auf ein ganzes Jahr zwei Brüder eintreten, die jenes 
Geschäft gut besorgen. ... Ebenso werden die Gastzellen einem Bruder zu¬ 
gewiesen, dessen herz von Gottesfurcht erfüllt ist. Dort stehe eine hinreichende 
Anzahl von Betten bereit. . . . 
54. Ob ein Mönch Briefe oder sonst etwas annehmen darf. (Es sei 
einem Mönch durchaus nicht gestattet, ohne Geheiß des Hbts Briefe oder 
irgendwelche Geschenke von seinen (Eltern oder sonst jemand anzunehmen 
oder ihnen zu geben. ... 
55. von der Kleider- und Schuhkammer der Brüder.... In gemäßigten 
Gegenden genügt für die Mönche je ein Ober- und Unterkleid (im Winter 
ein wolliges, im Sommer ein glattes oder abgetragenes Gberkleid), ein 
Skapulier wegen der Arbeit und Strümpfe und Schuhe als Fußbekleidung. ... 
Rls Bettlager genüge eine Matte, eine wärmere und eine leichtere Decke und 
ein Kopfkissen. Diese Betten müssen jedoch häufig vom Rbt durchsucht werden, 
damit ja kein eigenmächtig angeeigneter Gegenstand darin angetroffen werde. 
Und damit dieser sündhafte Sonderbesitz mit der Wurzel entfernt werde, soll 
alles Notwendige vom Rbt gereicht werden, nämlich Ober- und Unterkleid, 
Strümpfe, Schuhe, Gürtel, Messer, Schreibstift, Nadel, Taschentuch und Schreib¬ 
tafeln, so daß jeder vorwand eines Bedürfnisses abgeschnitten werde. 
56. vom Tische des Rbts. Der Rbt speise immer mit den Gästen und 
den Fremden. Sooft aber keine Gäste da sind, steht es in seiner Befugnis, 
von den Brüdern, welche er will, an seinen Tisch zu ziehen. 
57. von den Handwerkern des Klosters. Sind Handwerker im Kloster, 
so sollen sie ihr Gewerbe mit aller Demut ausüben, sofern der Rbt es er¬ 
laubt— Ist etwas von den Rrbeiten der Handwerker zu verkaufen, so mögen 
die, durch deren Hände diese gehen müssen, zusehen, daß sie ja keinen Betrug 
zu begehen wagen. .. . Bezüglich der preise soll sich nicht das Laster der Hab¬ 
sucht einschleichen; man gebe vielmehr die Sachen immer etwas wohlfeiler, 
als tOeltleute es tun können, damit Gott in allem verherrlicht werde. 
58. von der (Erziehung der aufzunehmenden Brüder. Kommt ein 
Neuling ins Kloster, so soll man ihm den (Eintritt nicht leicht machen; 
es gehe vielmehr nach dem wort des Rposiels: prüfet die Geister, ob sie
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.