Full text: Geschichte des Altertums, des Mittelalters und der beginnenden Neuzeit (Teil 2)

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1637 und hinterläßt das zerrüttete und entvölkerte Reich seinem Sohne 
Ferdinand III. In demselben Jahre endet mit Bogislaw XIV. das 
pommersche Herzogshaus, und da die Schweden die Stünde hindern, 
dem erbberechtigten Hause Brandenburg zu huldigen, fällt auch Georg 
Wilhelm von ihnen ab und nähert sich dem Kaiser. Der Krieg löst 
sich nun in eine Reihe von Unternehmungen ans, die planlos, ohne 
Zusammenhang durchgeführt werden und bald dieser, bald jener Partei 
Vorteil gewähren. Unter den kaiserlichen Führern tritt Gallas am 
meisten hervor, unter den Schweden Baner, der sich durch die entsetz¬ 
liche Verheerung Böhmens bekannt machte, und Torstenson, der von 
Podagra gequält, nur in einer Sänfte dem Heere zu folgen vermochte 
und doch dreimal das Reich siegreich durchzog; er eroberte Sachsen, 
Böhmen, Mähren und bedrohte Wien. Die Franzosen eroberten die 
Rheinlande und drangen in Baiern ein. 
(Der westfälische Friede.) Seit 1643 verhandelten die Ab¬ 
gesandten des Kaisers mit den Franzosen zu Münster, mit den Schweden 
in Osnabrück. Sechs Jahre dauerten die Verhandlungen, denn die 
beiden auswärtigen Mächte forderten am lautesten Befriedigung ihrer 
wenig bescheidenen Wünsche; sie waren es auch, die gegen des Kaisers 
Willen die Reichsstände zur Beteiligung an den Besprechungen auf¬ 
forderten. Die Franzosen erhielten die schon seit 1552 in ihrer 
Hand befindlichen Bistümer Metz, Toul und Verdun, das ganze Elsaß 
und den Sundgau, doch sollten die darin gelegenen Reichsstädte 
(Straßburg) beim Reiche verbleiben. Die Schweden bekamen Vor¬ 
pommern und Stettin; Brandenburg trat die pommersche Erbschaft 
an, indem es Hinterpommern übernahm, für das an Schweden über¬ 
lassene Gebiet wurde es durch Magdeburg, Halberstadt, Minden und 
Kamin entschädigt, alte Bistümer, die nun weltlicher Besitz wurden. . .... 
Die durch Friedrich V. dem pfälzischen Hanse verlorene Kur ging mit 
der Oberpfalz an Baiern über; die Unterpfalz blieb dem Sohne 
Friedrichs, der auch als achter in die Reihe der Kurfürsten eintrat. 
Die Unabhängigkeit der Schweizer und der Niederländer wurde an¬ 
erkannt. Die geistlichen Güter sollten fortan in dem Zustande bleiben, 
trt dem sie sich am 1. Januar 1624 befunden; dasselbe Jahr sollte 
für die Zugehörigkeit eines Reichstandes zu der einen der beiden 
Religionsparteien bestimmend sein. In Reichsangelegenheiten sollten 
beide gleich berechtigt sein, Streitigkeiten zwischen Katholiken und 
Protestanten auf dem Kammergericht durch eine gleiche Anzahl von 
Richtern beider Bekenntnisse entschieden werden. Alle Fürsten erhielten 
die Landeshoheit; jeder durste auch mit auswärtigen Mächten Krieg
	        
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