Rom unter den Königm und Patriciern. 33
Unter Ancus Martins kommt als neues Element hinzu: d. Plebs — d.
Bewohner unterworfener latin. Städte. Sie leben als Freie zuerst neben d.
Patriciern, ohne in d. Verfassung eingereiht zu werden, ohne Rechte n. Pflichten,
bis Servius Tullius eine Reform durchführt:
Die Servianische Centurienreform. Er teilt d. ganze Volk zum Zweck
d. Kriegsdienstes n. der Steuererhebung nach d. Vermögen in 5 Klassen, deren
jede eine bestimmte Anzahl Centurien (Abteilungen — Stimmen) hat:
1. Klasse
100 000 As1)
80 Centurien,
2. -
75 000 -
20
-
3. -
50 000 -
20
S
4. -
25 000 -
20
-
5. -
12 500 -
30
- zus.
Alle, die darunter bleiben: capite censi oder proletarii, bilden eine Centurie.
Dazu kommen 18 Rittercenturien (6 patricische u. 12 gemischte) u. je
2 Cent. Spielleute u. Zimmerleute — 193 Centurien. D. 1. Klasse hat
d. volle Ausrüstung mit Schutz- u. Trutzwaffen, die d. andern Klassen nimmt
mit d. Vermögen ab. D. proletarii v. Kriegsdienst n. Steuer frei. D. Ver¬
sammlungen d. ganzen Volkes: Comitia centuriata, in denen nach Cen¬
turien (Stimmen) entschieden wird. Da d. 1. Klasse n. d. Ritter zus. 98 Cen¬
turien besitzen, so haben d. Reichen d. Übergewicht.
D. ganze Staatsgebiet in 30 (später 35) Tribus (4 städt. u. 26 ländl.)
geteilt; auch hier Versammlungen: Comitia tributa2). Also 3 Comitia:
1) Comitia curiata (Patricier), haben von nun an nur d. Bestätigungs¬
recht d. Beschlüsse d. andern Komitien3). 2) Comitia centuriata (Patricier
u. Plebejer): d. wichtigste Versammlung, hat später d. Annahme oder Ab¬
lehnung d. Gesetze, Entscheidung über Krieg u. Frieden, über eingelegte Be¬
rufungen, n. die Wahl d. Beamten^). 3) Comitia tributa (anfangs nur
Plebejer, v. d. Decemvirn an alle Ansässige, Patricier u. Plebejer), haben nur
Plebiscita = Gutachten abzugeben^).
509—366. 2. Aom als Ilepuvttk im Ständekampf. (S.§§ 167—78. ©.§§99-107.)
Statt d. Königs 2 Konsuln^), v. d. Centnriatkomitien aus d. Pa¬
triciern auf 1 Jahr gewählt: Verwalter d. Staates, Oberfeldherrn, Ober¬
richter 7), nicht aber Oberpriester ^). Sie sind nach Ablauf d. Amtsjahres
2) 100000 As = 8700 M.. 12500 As = 1000 M. — 2) Wahrscheinlich erst seit
494. — 8) Dies wird aufgehoben durch d. lex Valeria-Horatia 449, Publilia Philonia
339, u. Hortensia-Maenia 286; von da an sind d. Com. curiata ganz ohne Bedeutung. —
4) Wenn v. Volksversammlungen oder Comitia schlechtweg die Rede ist, sind immer d. Com.
centuriata gemeint. — 6) D. Verhältnis d. Komitien zu einander u. ihre Zusammensetzung
ist noch immer sehr streitig. D. obige Darstellung ist d. althergebrachte. 9iach neueren An¬
schauungen umfassen d. Comitia tributa von Anfang an d. ganze rönt. Bürgerschaft, soweit
sie mit Grundbesitz angesessen war. Daneben trat d. Plebs' allein zusammen in von ihren
Tribunen berufenen Sonderversammlungen — concilia plebis. In d. histor. Zeit stimmten
in d. Comitia curiata auch d. Plebejer mit. Darnach bestanden also alle 3 Comitia aus
beiden Standen. — 6) Anfangs Prätoren genannt, erst seit d. Decemvirn Konsuln. — 7) Hier
beschränkt durch d. provocatio ad populum, d. h. d. Berufung, die jeder Bürger an d. (Senturiat=
komitien einlegen kann. — 8) Dies ist d. pontifex maximus, unter ihm d. rex sacrificulus.
Beeck, Geschichtstabellen. I. 3