Full text: Vom Beginn des Dreißigjährigen Krieges bis zum Tode Wilhelms I. (Teil 2)

Territorial¬ 
veränderungen. 
Absolutismus 
der Fürsten. 
9g VIII. Born Westfälischen Frieden bis zur Französischen Revolution. 
Nationalbewußtsein an und brachten den deutschen Namen wieder 
zu Ehren. (§ 97, 2.) 
2. In den TerritorialverlMtnissen der Staaten trat in unserer 
Periode manche bedeutsame Veränderung ein. Frankreich erwarb 
durch die Eroberungen Ludwigs XIV. und die Politik seines Nach¬ 
folgers die elsässischen Reichsstädte, zuletzt Straßburg, dann Teile des 
bnrgnndischen Kreises und Lothringen (1766), dehnte somit seine 
Machtsphäre bis an den Oberrhein aus; dem brandenbnrgisch- 
prenßischen Staate wurden Obergeldern (1713), Vorpommern 
bis zur Peene mit Usedom und Wollin (1720), Schlesien (1763), 
Westpreußen (1772), Posen (1793) einverleibt; Hannover bekam 
Bremen und Verden (1720); Österreich gewann die Spanischen 
Niederlande (1714), verlor Schlesien; Hannover erhielt 1692 die Kur¬ 
würde, Preußen 1701 die Königswürde. 
3. Die unumschränkte Souveränität der Fürsten erweiterte 
die Kluft zwischen den Untertanen und den Landesherren. Tie 
meisten der letzteren meinten, es sei ihrem Range angemessen, „sich 
lediglich mit solchen Personen zu umgeben, die wenigstens (wie der 
Adel) einigermaßen ihresgleichen waren", sowie den Glanz ihres 
Hofes durch prunkvolle und kostspielige Feste (Maskenzüge, Feuer¬ 
werke, theatralische Aufführungen, Jagden, Wasserpartien) zu erhöhen. 
Ein gewaltiger Aufwand kam in dieser Beziehung zur Entfaltung. 
Die Festlichkeiten bei der Hochzeit Friedrich Augusts II. von Sachsen 
(um 1700) dauerten einen Monat. Der Herzog Karl Eugen von 
Württemberg (um 1750) führte einen Hofstaat von 2000 Personen, 
auf Reisen ein Gefolge von 700 Personen mit 600 Pferden. Der 
Hof zu Versailles ward Vorbild für viele deutsche Fürsten, „die 
strahlende Sonne, vor der sich alles neigte". Nach dein dort herr¬ 
schenden Geschmack wurden großartige Prachtbauten ausgeführt (Zwinger 
in Dresden) und Parkanlagen geschaffen und zwar ganz ohne Rück¬ 
sicht darauf, ob die Finanzkraft des Landes solchen Luxus gestattete 
oder nicht. Das verschwenderische Treiben erforderte ungeheuere 
Summen. Um die Mittel zu beschaffen, erfolgte die Erhöhung 
der direkten und die Einführung von mancher indirekten 
Steuer. Die Erhebung der letzteren war nicht an die Bewilligung 
der Landstände gebuuden. Große Unzufriedenheit erregte die fog. 
Ae eise, d. i. eine Abgabe auf jede Art der Verbrauchsgegenstände, 
namentlich auf Lebensmittel, und die Kopfsteuer, nach welcher für 
jeden Kopf der Bevölkerung, ob Mann, Weib, Kind, reich oder arm, 
eine Abgabe zu entrichten war. In einzelnen Ländern, wo der Fürst 
das Salzmonopol hatte, zwang man jeden Haushalt, ein be¬ 
stimmtes Quantum Salz zu einem vom Landesherrn willkürlich fest¬ 
gesetzten Preis zu kaufen und auf diese Weise zur Steigerung der
	        
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