fullscreen: Vorschule der Geschichte Europas

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89. Die Einrichtung JRonrabtrts. 
89. Die Hinrichtung Konradins. 
5riedrich Barbarossas Nachfolger aus dem Hohenstaufengeschlechte hatten in 
Deutschland und in Italien unablässige Kämpfe mit der welfischen Partei 
zu bestehen. Zu der letztern zählten sich alle, welche die kaiserliche Macht zu 
Gunsten ihrer eigenen Freiheit zu schwächen suchten; der alte deutsche Erbfehler, 
unabhängig sein zu wollen und sich nicht als dienendes Glied in ein Ganzes 
einfügen zu können, machte sich hier in schlimmer Weise wieder geltend. Mit 
den welsisch gesinnten deutschen Fürsten verbanden sich die lombardischen Städte 
und die Päpste; es war eine Zeit voller Unruhe und Aufregung. 
Traurig für Deutschland war es dabei, daß die Hohenstaufen, denen durch 
Erbschaft auch Sicilien und Neapel zugefallen waren, ihre Aufmerksamkeit und 
ihre Kraft immer mehr auf das widerspenstige Italien als auf ihr Vaterland 
richteten. Der letzte Herrscher aus diesem Geschlecht war Konrad IV., welcher 
im Jahre 1254 starb und einen zweijährigen Sohn Namens Konradin hinter¬ 
ließ. Diesem hätte von Rechts wegen Unteritalien gehört, aber der Papst belehnte 
mit seinem Erblande den Bruder des Königs von Frankreich, Karl von Anjou, 
welcher sich auch in Neapel und Sicilien festsetzte und gegen alle, welche hohen- 
staufisch gesinnt waren, höchst grausam verfuhr. Als aber Konradin herange¬ 
wachsen war, entschloß er sich, das Erbe seiner Ahnen zu erringen oder ihrer 
würdig unterzugehen; von seinem Busenfreunde, Prinz Friedrich von Baden, 
begleitet, trat er als kaum sechzehnjähriger Jüngling seinen Zug über die Alpen 
an. Anfangs ging das Unternehmen glücklich von statten, da die Franzosen 
in Italien sehr verhaßt waren; aber in einer offenen Schlacht ward Konradin 
besiegt und mit seinem Freunde gefangen genommen. 
Der König Karl ließ Richter und Rechtsgelehrte nach Neapel kommen, durch 
deren Spruch Konradin als Empörer und Hochverräter zum Tode verurteilt 
werden sollte. Aber die Richter fanden keine Schuld an ihm, weil er im Glauben 
an sein gutes Recht gekommen sei: alle bis auf einen, den knechtisch gesinnten 
Robert von Bari, sprachen Konradin und seine Gefährten frei. Diese einzige 
Stimme genügte dem König, um jetzt aus eigener Macht das Todesurteil über 
die Gefangenen zu sprechen. 
Konradin saß beim Schachspiel, als ihm der furchtbare Spruch verkündet 
ward. Der Jüngling zeigte eine seines Heldengeschlechtes würdige Fassung; er 
benutzte gleich seinen Unglücksgefährten die wenige ihm gelassene Zeit, um sein 
Testament zu machen und sich mit Gott durch Beichte und Gebet auszusöhnen. 
Am 29. Oktober 1268 wurden die Verurteilten zum Blutgerüste geführt. Als 
Robert von Bari, jener ungerechte Richter, auf Befehl des Königs das Urteil 
vorgelesen hatte, entstand ein dumpfes Gemurmel unter den Anwesenden; aber 
die Furcht schloß allen den Mund, und nur Graf Robert von Flandern, des 
Königs eigener Schwiegersohn, sprang zornig hervor und sprach zu Robert von 
Bari: „Wie darfst du frecher, ungerechter Schurke einen so großen und herrlichen 
Ritter zum Tode verurteilen?" — und zu gleicher Zeit traf er ihn mit seinem 
Schwerte dergestalt, daß er für tot hinweggetragen wurde. Der König verbiß 
seinen Zorn, aber das Urteil blieb ungeändert. Hierauf bat Konradin, daß 
man ihm noch einmal das Wort verstatte, und sprach mit großer Fassung: „Vor 
Gott habe ich als Sünder den Tod verdient, hier aber werde ich ungerecht ver-
	        
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