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Rohstoffe ausführen. Waren die Könige in Geldverlegenheit, so nahmen
sie bet den ausländischen Kaufhäusern Anleihen auf und verpfändeten
dafür sogar thre Krone und ihre Juwelen. Die Hause gewann bald
großen Etufluß. Ihr Kontor zu London erhielt früh einen Freibrief.
Äußer tn London besaßen die Deutschen auch tu andern Städten Nieder¬
lassungen, besonders da, wo es Stapel gab für die in- und ausläu-
dtscheu Waren. _ Selbst die Ausbeutung der Zinngruben in Wales ge¬
schah zum Teil für deutsche Rechnung und unter deutscher Oberleitung.
Zu alledem kam, daß die Regierung den Handel ihrer Untertanen
mcht forderte, sondern wohl gar hinderte. Ohne besondere königliche
Erlaubnis durfte kein Engländer nach Island und Finnland Handel
treiben. Dtes war sehr nachteilig, da es dort eingesalzene Fische gab,
wofür tn England stets großer Bedarf vorhanden war. An auswärtige
Kaufleute durfte ein Engländer nur gegen bar oder gegen andre Ware
verkaufen. _ Borg war also verboten. Dazu verschmähten es die Könige,
Fürsten, Bischöfe, Abte nicht, selbst Handel zu treiben und die satzungs-
mäßtgen Zollabgaben sich zu schenken. Dadurch mußte natürlich der
bürgerliche Handel schwer leiden. Nicht ohne berechtigten Spott nannte
der französische König den englischen einen Wollhändler.
3. Die Hebung von Englands Gewerbe und Handel bis 1500.
^ roar natürlich, daß die englischen Städter mit Neid und tiefem
vVitgrtmm auf die Fremden blickten, welche das gewinnbringende Waren-
nnd Geldgeschäft in Händen hatten, auf die Hausen *) als Warenhändler
und auf die Juden und Lombarden als die Bankleute und Wechsler.
Denn seit den Kreuzzügen war auch der Schiffsverkehr vom Mittel¬
meer aus nach England in Aufschwung gekommen und nun verkehrten
in London all die südländischen Kaufherren aus Genua, Venedig,
Toskana, Toulouse, Katalonien, Spanien, Portugal und Navarra
samt den Flamändern und Deutschen an der Themse. Die fremden
Kaufleute wurden bitter gehaßt und angefeindet, wohl gar angefallen
1) Köln unterhielt die ersten Beziehungen zu England und gründete auch die
Landsmannschaft mit der Gildehalle und sicherte allem deutschen Handel den nötigen
Rechtsboden. Alle andern deutschen Kaufleute konnten nur unter Kölns Schutz in
England Handel treiben. Köln vermittelte gleichzeitig den Warenaustausch zwischen
England und den Niederlanden, ferner den zwischen Ost- und Westsee. Im 13. Jahr¬
hundert erhielten auch die Lübecker das Recht, England zu besuchen (1238), und
12H7 gestattete man ihnen eine eigene Hanse zu bilden. Nun ging der Handels¬
verkehr zwischen Ost- und Westsee auf die baltischen Städte über. Köln büßte
^ oArlni^t,rran8 e'n’ Städte stellten sich unter Lübecks Banner, das noch vor
1300 die „Hanse Alamanniens" bildet. 1303 ward die Charta mercatoria erlassen,
welche das Handelsrecht der Fremden regelte und diesen freien Handel in England
nnräumte. Der „alemannischen" Hanse gelang es, sich in einem Freibriefe die
Vorteile dieses Gesetzes über zwei Jahrhunderte lang zu sichern. Den Städten Eng¬
lands ward sogar verboten, die Rechte der Hansen irgendwie durch Verordnungen
zu beeinträchtigen. Hiermit hatten diese eine Art Vor- und Alleinrecht auf dem
Gebiete des englischen Handels erworben.