vereinigen sich Schwyz, Uri nnd Unterwalden zum 
ersten eidgenössischen Bündnis gegen ihre Herr¬ 
schaft, aber ohne Erfolg. Der Bund zerfällt bald 
wieder, und die Habsburger behaupten ihre Rechte 
in vollem Umfange in Schwyz und Unterwalden, 
während Uri reichsunmittelbar bleibt. König 
Rudolf I. behält während seiner Regierung die 
Landgrafschaft in der Hand. Seine Regierung ist 
milde. Unmittelbar nach seinem Tode erneuern 
Schwyz, Uri und Unterwalden ihren Bund zu Schutz 
und Trutz. Adolf von Nassau verbrieft 1297 Uri 
und Schwyz die Reichsunmittelbarkeit. Die Thron¬ 
besteigung Albrechts I. aber macht der Freiheit der 
Gemeinden wieder ein Ende. Sie fügen sich still¬ 
schweigend der königlichen und landesherrlichen 
Gewalt. Gewaltthaten kommen weder von ihrer 
noch von der Seite Albrechts vor. Heinrich VII, 
den Habsburgern feindlich, erkennt von neuem die 
Reichsunmittelbarkeit der drei Thäler und die von 
seinen Vorgängern hierüber ausgestellten Urkunden 
an und räumt ihnen ausserdem ausdrücklich die 
eigne, einheimische Gerichtsbarkeit ein (Juni 1309). 
Bei der Doppelwahl Friedrichs des Schönen von 
Oesterreich und Ludwigs von Bayern schlagen sich 
die Schweizer auf die Seite Ludwigs. Sie werden 
von Friedrich wegen Schädigung des Stiftes Ein¬ 
siedeln in die Reichsacht gethan. Zur Vollstreckung 
der Reichsacht zieht Herzog Leopold, der Bruder 
Friedrichs, 1315 gegen sie, wird aber am 15. No¬ 
vember in der Schlacht am Morgarten völlig besiegt. 
Unter dem Eindruck dieses Sieges erneuern Schwyz, 
Uri und Unterwalden am 9. Dezember 1315 zu 
Brunnen den ewigen Bund von 1291. Ludwig der 
Bayer gewährt ihnen 1316 umfassende Freiheits¬ 
briefe und erkennt 1331 nochmals alle ihre Privi¬ 
legien an. 
Im Laufe des XIV. Jahrhunderts treten fünf 
neue Orte zu dem Bunde der Waldstätten; alle
	        
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