vereinigen sich Schwyz, Uri nnd Unterwalden zum
ersten eidgenössischen Bündnis gegen ihre Herr¬
schaft, aber ohne Erfolg. Der Bund zerfällt bald
wieder, und die Habsburger behaupten ihre Rechte
in vollem Umfange in Schwyz und Unterwalden,
während Uri reichsunmittelbar bleibt. König
Rudolf I. behält während seiner Regierung die
Landgrafschaft in der Hand. Seine Regierung ist
milde. Unmittelbar nach seinem Tode erneuern
Schwyz, Uri und Unterwalden ihren Bund zu Schutz
und Trutz. Adolf von Nassau verbrieft 1297 Uri
und Schwyz die Reichsunmittelbarkeit. Die Thron¬
besteigung Albrechts I. aber macht der Freiheit der
Gemeinden wieder ein Ende. Sie fügen sich still¬
schweigend der königlichen und landesherrlichen
Gewalt. Gewaltthaten kommen weder von ihrer
noch von der Seite Albrechts vor. Heinrich VII,
den Habsburgern feindlich, erkennt von neuem die
Reichsunmittelbarkeit der drei Thäler und die von
seinen Vorgängern hierüber ausgestellten Urkunden
an und räumt ihnen ausserdem ausdrücklich die
eigne, einheimische Gerichtsbarkeit ein (Juni 1309).
Bei der Doppelwahl Friedrichs des Schönen von
Oesterreich und Ludwigs von Bayern schlagen sich
die Schweizer auf die Seite Ludwigs. Sie werden
von Friedrich wegen Schädigung des Stiftes Ein¬
siedeln in die Reichsacht gethan. Zur Vollstreckung
der Reichsacht zieht Herzog Leopold, der Bruder
Friedrichs, 1315 gegen sie, wird aber am 15. No¬
vember in der Schlacht am Morgarten völlig besiegt.
Unter dem Eindruck dieses Sieges erneuern Schwyz,
Uri und Unterwalden am 9. Dezember 1315 zu
Brunnen den ewigen Bund von 1291. Ludwig der
Bayer gewährt ihnen 1316 umfassende Freiheits¬
briefe und erkennt 1331 nochmals alle ihre Privi¬
legien an.
Im Laufe des XIV. Jahrhunderts treten fünf
neue Orte zu dem Bunde der Waldstätten; alle