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E. Georgraphie Deutschlands zur Zeit des westfälischen Friedens 1648. 
(Siehe die geographischen Ergebnisse in der betreffenden Zusammenstellung.) 
F. Geographische Veränderungen im Zeitalter Friedrichs des Großen. 
Gr. Geographische Veränderungen durch Napoleons Eingriffe in die deutschen 
Verhältnisse. 
H. Die Bestimmungen des Wiener Kongresses über die Gestaltnug Deutschlands. 
I. Die heutige Gestaltung Deutschlands, herbeigeführt durch Wilhelm I. 
Vergl. darüber die Zu¬ 
sammenstellung nach 
Rudolf von Habsbnrg. 
III. Kulturgeschichtliche Krgeönisse. 
A. Religionswesen. 
1. Die heidnische Zeit. 
2. Die christliche Zeit. 
a) Die Zeit der Alleinherrschaft der katholischen Kirche, 
aa) Ausbreitung des Christentums, 
bb) Sorge für Erhaltung und Befestigung desselben, 
cc) Kirchliche Würdenträger, 
dd) Kirchliche Einrichtungen. 
b) Die Zeit der Glaubensspaltung. 
aa) Mißbräuche der katholischen Kirche. 
bb) Unterscheidungslehren zwischen Katholiken nnd Protestanten, 
cc) Verschiedenheit des Gottesdienstes, 
dd) Die Kirchenverfassung. 
ee) Die religiösen Kämpfe zwischen beiden Konfessionen; Verfolgung nnd 
Unterdrückung der Evangelischen, 
ff) Der heutige Zustand. (Gustav-Adolf-Verein.) 
B. Verfassung des Reiches. 
1. Die Zeit des Wahlreiches. 
a) Verfassung zur Zeit Karls des Großen. 1 Vergl. die Zusammeu- 
b) Verfassung znrZeit der sächsischen und fränkischen Kaiser. > stellung nach Rudolf 
c) Verfassung zur Zeit der Hohenstaufen. J von Habsbnrg. 
d) Verfassung, wie sie aus dem westfälischen Frieden hervorgeht. 
2. Die Zeit des zweiten Interregnums 1816—71. 
Die Reichsverfaffuug, wie sie aus dem Wiener Kongreß hervorgeht. 
3. Die Zeit des erblichen Kaisertums. 
Die Reichsverfassung in der Gegenwart. 
C. Kriegswesen. 
1. Alte Zeit: Heerbann, d. h. alle freien Grundbesitzer sind zum Waffendienste 
im Volkskriege auf eigene Kosten verpflichtet. 
2. Zeit der Karolinger: Vasallenheere in Verbindung mit dem Heerbann. 
3. Die Ritterzeit: Ritterheere, in den Städten Zunftheere. 
4. Reformationszeit: Landsknechtsheere, d. h. jeder Fürst, der Krieg führen 
will, wirbt sich eine Anzahl von Landsknechten, die damals einen besonderen 
Stand bildeten. 
5. Zeit des dreißigjährigen Krieges: Söldnerheere, d. H. jeder Fürst 
läßt durch einen Kriegsobersten eine Anzahl Söldner werben, die zwar geringen 
Sold erhalten, aber dafür auf Raub und Plünderung angewiesen sind. 
6. Nach dem dreißigjährigen Kriege: Stehende Heere, d. h. die Soldaten, 
meistens Ausländer, werden geworben und dienen eine lange Reihe von Jahren. 
7. Gegenwart: Landesheere, seit Scharnhorsts Armeereorganisation. Allge¬ 
meine Militärpflicht; Linie, Landwehr, Landsturm.
	        
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