Full text: Quellenbuch zur brandenburgisch-preussischen Geschichte

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Art. 2. Keine von beiden Mächten leistet den Feinden der einen 
Beistand oder geht Allianzen ein, welche den Friedensbstimmungen zn- 
wider sind. — 
Art. 5. Um allen Grmzstreitigkeiten vorzubeugen und alle Ansprüche, 
welcher Art sie auch sein mögen, auszuheben, tritt Ihre Majestät die Königin 
von Ungarn und Böhmen durch diese Praelimiuarieu sowohl für sich als 
für ihre Erbeu uud Nachfolger auf immer und mit aller Sonveränetät 
und Unabhängigkeit von der Krone Böhmen Sr. Majestät dem Könige von 
Preußen, Seinen Nachsolgern und Erben beiderlei Geschlechts ans immer 
sowohl Nieder- als Oberschlesien ab, ausgenommen das Fürstentum 
Teschen, die Stadt Troppan uud das Laud jenseits der Oppa und 
der hohen Berge in Oberschlesien, ebensowohl als die Herrschaft Henners- 
dors nnd die andern Gebiete, welche, obgleich in Oberschlesien eingeschlossen, 
zn Mähren gehören. Gleicherweise tritt Ihre Majestät die Königin von 
Ungarn und Böhmen für sich wie sür ihre Nachfolger und Erben Seiner- 
Majestät dem Könige von Preußen, seinen Nachsolgern und Erbeu beiderlei 
Geschlechts auf immer Stadt und Schloß Glatz sowie die ganze gleich- 
namige Grafschaft ab, mit voller Sonveränetät und Uuabhängigkeit vom 
Königreiche Böhmen. Dagegen verzichtet Se. Majestät der König von 
Preußen in aller Form sowohl in seinem Namen als in dem seiner Nach- 
folger und Erben beiderlei Geschlechts aus alle Ansprüche, welcher Art sie 
auch sein mögen oder welche Sie gegen Ihre Majestät die Königin von 
Ungarn uud Böhmen gehabt haben oder haben mögen. 
Art. 6. Die katholische Religion soll in Schlesien unverändert (in 
statu quo) erhalten werden, ohne daß jedoch die freie Religionsübung der 
Protestanten uud die Rechte des Souveräns geschmälert werden. — 
Art. 11. In diesen Frieden werden miteingeschlossen England mit 
Hannover, Rußland, Dänemark, Holland, das Hans Wolsenbnttel und 
der König von Polen als Kurfürst von Sachsen mit der Bedingung, daß 
er spätestens sechzehn Tage, nachdeni ihm der Friedensschluß förmlich mit- 
geteilt worden, seine Truppen aus der französischen Armee und den Staaten 
der Königin von Ungarn nnd Böhmen zurückzieht. 
Unterzeichnet: Heinrich Graf von Podewils. Hyndford'). 
158. Die Einnahme von Prag. 
1744. 
Friedrich t>. Gr. an den Feldmarschall Herzog von Holstein-Beck in Breslau. 
(Pol. Korr. III., 286; französ.) 
Prag, 16. September 1744. 
Mein lieber Holsteiner, 
Prag ist genommen. Wir haben 16000 Kriegsgefangene. Lassen Sie 
ein paar Kanonen aus den Wällen Victoria schießen und ein Tedenm 
') Englischer Bevollmächtigter in Berlin.
	        
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