Full text: Quellenbuch zur brandenburgisch-preussischen Geschichte

34. Graf Friedrich IV. von Zollern ruft den Kaiser 
Friedrich II. um L)ilfe an*). 
o. 1235. 
iStillfried und Maercker, Zlouumeiit» Zollerana, Urkundenbuch zur Geschichte des Hauses 
Hohenzollern**), Berlin 1852—66, I., Nr. 161; latein.) 
Seinem ehrwürdigen Herrn Friedrich, von Gottes Gnaden Römischem 
Kaiser, allezeit Mehrer des Reiches, von Jerusalem und Sizilien König, 
entbietet Friedrich, unterthäniger Graf von Zollern, die Ehrfurcht schuldigen 
Gehorsams. Wie ich neulich durch meine Briefe Eurer Hoheit angezeigt, 
daß ich bei der Belagerung der Burg Achalm in Gefahr für Leben und 
Gut schwebte, findet dies neuerdings offenkundige Bestätigung. Denn alle 
meine Mannen und acht Ministerialen, von Wnnden geschwächt und arg 
gepeinigt, siud vou dem Marschall und Herrn von Reifen gefangen. 
Zudem haben sie an Waffen und Rossen mich und die Meiuigeu reichlich 
um hundert Mark beraubt; denn bei der Gefangennahme meiner ganzen 
Schar hat mir niemand Hilfe gebracht. Deshalb rufe ich Eurer Hoheit 
Guade au, daß Ihr bei so bedeutendem Verluste mit Rat uud That mir 
helfet. Was der Überbringer dieses Briefes Ench anch melden wird, möge 
Eure Erlaucht ihm Glaubeu schenken. 
35. Die Burggrafen Ronrad III. und Friedrich III. setzen 
eine Familienverbindnng mit dem L)anse Burgund. 
1255. 
(Mon. II., 66, latein.) 
Wir Konrad und Friedrich, Sohn, Burggrasen vou Nürnberg'), thnn 
knnd denen, die diesen Brief sehen oder hören werden, daß wir durch einen 
geleisteten körperlichen Eid uns verpflichten und versprechen, die Ehe her¬ 
*) Diese Urkunde des Ahnherrn der schwäbischen Linie der Hohenzollern 
(fränkischer und schwäbischer Zweig seit c. 1227) ist das erste zeitgeschichtlich be- 
achtenswerte Originaldokument des Geschlechtes (Proviuzialarchiv zu Bamberg), 
während als die älteste hohenzollernsche Urkunde schlechthin die Stiftungsurkunde 
des Klosters Alpirsbach anzusehen ist, worin als Mitbegründer Adelbert de 
Zolro erscheint (16. Jan. 1095 und 29. Aug, 1098; Mon. I, Nr. 1.). — Die erste 
Erwähnung der Familie Hohenzollern fällt dagegen in die Mitte des 11. Jahr- 
Hunderts; zwei Grafen von Zollern, Burchard und Wezel, fallen 1061 im Kampfe 
bei Rheinfelden. 
**) Weiterhin als Mon. bezeichnet. 
') Burggraf war ein von dem Grundherrn einer Stadt angesetzter uud 
vom Könige mit dem Blutbanne (Gerichtsbarkeit über Verbrechen) beliehener 
Beamter oder Vogt, welchem durch erstereu zugleich die Verteidigung einer neben 
der Stadt liegenden Burg mit seinen Burgmannen übertragen war. Die Würde 
wird meist erblich. Das Burggrasenamt der Reichsburg Nürnberg umfaßte
	        
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