34. Graf Friedrich IV. von Zollern ruft den Kaiser
Friedrich II. um L)ilfe an*).
o. 1235.
iStillfried und Maercker, Zlouumeiit» Zollerana, Urkundenbuch zur Geschichte des Hauses
Hohenzollern**), Berlin 1852—66, I., Nr. 161; latein.)
Seinem ehrwürdigen Herrn Friedrich, von Gottes Gnaden Römischem
Kaiser, allezeit Mehrer des Reiches, von Jerusalem und Sizilien König,
entbietet Friedrich, unterthäniger Graf von Zollern, die Ehrfurcht schuldigen
Gehorsams. Wie ich neulich durch meine Briefe Eurer Hoheit angezeigt,
daß ich bei der Belagerung der Burg Achalm in Gefahr für Leben und
Gut schwebte, findet dies neuerdings offenkundige Bestätigung. Denn alle
meine Mannen und acht Ministerialen, von Wnnden geschwächt und arg
gepeinigt, siud vou dem Marschall und Herrn von Reifen gefangen.
Zudem haben sie an Waffen und Rossen mich und die Meiuigeu reichlich
um hundert Mark beraubt; denn bei der Gefangennahme meiner ganzen
Schar hat mir niemand Hilfe gebracht. Deshalb rufe ich Eurer Hoheit
Guade au, daß Ihr bei so bedeutendem Verluste mit Rat uud That mir
helfet. Was der Überbringer dieses Briefes Ench anch melden wird, möge
Eure Erlaucht ihm Glaubeu schenken.
35. Die Burggrafen Ronrad III. und Friedrich III. setzen
eine Familienverbindnng mit dem L)anse Burgund.
1255.
(Mon. II., 66, latein.)
Wir Konrad und Friedrich, Sohn, Burggrasen vou Nürnberg'), thnn
knnd denen, die diesen Brief sehen oder hören werden, daß wir durch einen
geleisteten körperlichen Eid uns verpflichten und versprechen, die Ehe her¬
*) Diese Urkunde des Ahnherrn der schwäbischen Linie der Hohenzollern
(fränkischer und schwäbischer Zweig seit c. 1227) ist das erste zeitgeschichtlich be-
achtenswerte Originaldokument des Geschlechtes (Proviuzialarchiv zu Bamberg),
während als die älteste hohenzollernsche Urkunde schlechthin die Stiftungsurkunde
des Klosters Alpirsbach anzusehen ist, worin als Mitbegründer Adelbert de
Zolro erscheint (16. Jan. 1095 und 29. Aug, 1098; Mon. I, Nr. 1.). — Die erste
Erwähnung der Familie Hohenzollern fällt dagegen in die Mitte des 11. Jahr-
Hunderts; zwei Grafen von Zollern, Burchard und Wezel, fallen 1061 im Kampfe
bei Rheinfelden.
**) Weiterhin als Mon. bezeichnet.
') Burggraf war ein von dem Grundherrn einer Stadt angesetzter uud
vom Könige mit dem Blutbanne (Gerichtsbarkeit über Verbrechen) beliehener
Beamter oder Vogt, welchem durch erstereu zugleich die Verteidigung einer neben
der Stadt liegenden Burg mit seinen Burgmannen übertragen war. Die Würde
wird meist erblich. Das Burggrasenamt der Reichsburg Nürnberg umfaßte