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36. Lehnbrief König Rudolfs von Habsburg für Burg¬
graf Friedrich III*).
1273.
(Hon. II., Nr. 120; latein.)
Wir Rudolf, von Gottes Gnaden Römischer König ?c. Der könig-
lichen Erhabenheit Ehre erfordert, daß wir alle und jegliche, die treu uud
ergeben uus dienen, mit entsprechenden Belohnungen begnaden, auf daß
durch die Hoffnung auf Vergeltung die andern zu unseren und des Reiches
Diensten vertrauensvoller sich erheben. Wir wollen daher kuud thuu uud
bekennen öffentlich durch das Gegenwärtige, daß wir in Anbetracht der
Ergebenheit und Treue unseres geliebten Friedrich, Burggrafen von
Nürnberg, alle nachbenannten Lehen, nämlich: die Burggrasschaft von
Nürnberg, die Burg daselbst, deu Schutz des Thores bei dieser Bnrg^) uud
das Landgericht von Nürnberg, dem er anch an Kaisers Statt alles Recht
sprechend vorstehen wird, ihm bestätigt haben. Der Vogt des Burggrafen
soll zusammen mit unserm Schultheißen in der Stadt Nürnberg das Ge-
richt feiten, und was an Sporteln von diesem Gerichte wegen Tötung oder
irgend eines anderen Falles einkommen wird, davon soll der Vogt zwei
Teile für sich erheben. Auch soll dem genannten Burggrafen jede Schmiede
in Nürnberg jährlich einen Schilling bezahlen, und er wird eine Abgabe
erheben von allen Grundstücken an der einen Seite der Brücke, und von
jedem zur Zeit der Erute eiueu Schnitter, den dritten Teil des Wildes nnd
der Bänme aus dem Walde und alle liegenden Hölzer in demselben; das
Waldrecht ans der anderen Seite der Brücke mit Zubehör, den Hof Werde,
den Hof Bnch, die Stadt Schwandt, die Burg Kreufen, die Vogtei über
das Kloster (Münch-) Steinach, zehn Psnnd Denare vom Schultheißenamte
in Nürnberg uud zehn Pfund von der Zollstätte daselbst, samt den übrigen
Lehen, welche er und seine Vorfahren von nusereu Vorgängern offenbar
nach Lehnrecht haben, übertragen wir zu Lehen nicht allein ihm, sondern
auch aus Freigebigkeit uud besonderer Gnade seiner Tochter Maria,
der Gemahlin Ludwigs des Jüngern, Grafen von Öttingen, und den
übrigen Töchteru des Burggrafen: also daß, wenn diese Maria Kinder
männlichen oder weiblichen Geschlechts haben nnd der Bnrggraf selbst ohne
Kinder männlichen Geschlechts sterben sollte, diese Lehen verbleiben bei der
*) Dieses Hauptdokument über das Burggrafentum Nürnberg wurde von
König Rudolf am Tage nach seiner Krönung zum Danke für des Burggrafen,
seines Vetters und Freundes, Verdienst um seine Erhebung auf den deutschen
Thron ausgestellt und bezeichnet Rudolfs erste Regierungshaudlung. Die Ver-
leihung wurde unter goldener Bulle erneuert zu Gmunden am 4. Sept. 1281
(Mon. II, Nr. 246).
') Sog. Vestuerthor,