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Brief, unser und des Reiches und der Krone Böhmen Banner wider die
Wikliffiten zu entfalten und zu führen, Krieg und Orlog wider sie Zu
unternehmen und alles, was dazu gehörig, zu thun und zn lassen, wie
wir selber gethan und gelassen haben würden, wenn wir zugegen wären.
Besonders haben wir ihm anch die Macht gegeben und geben sie kraft
dieses Briefes, mit allen und jeglichen Edlen ?c., die der Wikliffiten
Gönner, Helfer und Förderer sind, und mit den Wikliffiten selber, sofern
sie zu der heiligen Kirche und uns als ihrem rechten Erbherrn wieder in
Gehorsam und Unterthänigkeit treten wollen, zu verhandeln und überein-
zukommen, sie und ihre Güter sowie fahrende und liegende Habe zn sichern
und für uns und unsere Krone Böhmen auszunehmen und zu empfangen
und ihueu, allen und jeglichen, insgemein und insbesondere, Frieden, Geleit
uud Sicherheit zu gewähren; wenn sie aber in ihrem Unglauben verblieben,
sie an Leib und Gut zu strafen, zu peinigen und zu töten, allerlei Braud-
schatzuug und audere Schätzung auszulegen und zu erheben und damit zu
thun und zu lassen, was er will: allerlei gesangen zu setzeu, ihnen Zeit
und Tag zu lassen oder sie los zu lassen, gefangen zn halten oder zn
töten, wie ihm das sein Wille und Vernunft raten und ihm gefällig ist.
Und was er auch mit allen und jeglicheu Meufcheu, geistlichen und Welt-
lichen, edlen und unedlen, wer (sie seien) oder wie sie genannt sind, in dem
Kronlande abschließt, abmacht, verhandelt, thnt und vereinbart, ihm das
alles mit seinen Briefen zu verschreiben und namentlich alles das zu thuu
und zu lassen, was wir selbst gethan und gelassen haben würden, wenn
wir zugegen wären, und was auf dem Zuge und in dem fortgefetzten
Kriege von unsertwegen zu thun nötig ist und sein wird; und was er also
thnt und thun wird und an unserer Statt verspricht oder verschreibt, das
alles ist unser guter Wille und Wort. Und wir haben gelobt und geloben
mit diesem Brief bei unseren königlichen Worten, alles das insgemein und
insbesondere stetig uud fest zu halten und zu vollenden und, wo es not
thnt, unsere königlichen Briefe darüber zu geben, ohne Eintrag und Verzug,
und wir gebieten darum allen unseren und des Reiches Fürsten ?c., den
Christenglänbigen und uns wider die Wikliffiten zu Dienste zn sein, und
auch allen Bannerherrn 2c. unserer Krone ernstlich uud dringend mit diesem
Brief, daß sie den . . . Friedrich, unseren Hauptmann, an unserer Statt
und unsertwegen iu allen und jeglichen vorgenannten Sachen und Ge-
schästeu getreulich hilfreich, gewärtig und gehorsam sein sollen, wie wir
dessen volles Vertrauen zu ihnen haben, und so lieb allen denen unsere
Gnade und Huld ist. Uud des . . . Friedrichs Hauptmannschaft soll
währen von dem Datum dieses Briefes bis nächsten Pfingsten und darnach
bis zu unserem Widerruf oder unser oder sein Beliebens. Zu Urkuud ist
') Unterm 22. März 1428 bestätigte Sigismund die von den Kurfürsten zu
Frankfurt getroffene Wahl Friedrichs I. zum nochmaligen Hauptmann gegen die
Hussiteu. (L. c. Nr. 1463).
Zurbonsen, Quellenbuch.
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