Full text: Hilfsbuch für den Geschichtsunterricht in der Untersekunda

Deutsche Reichsverfassung. 
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Wilhelm IV. im Namen des deutschen Volkes vergebens die deutsche 
Kaiserkrone angeboten hatte. Hatte Friedrich Wilhelm damals die 
Krone nicht nur mit Zustimmung des Volkes sondern auch der Fürsten 
ergreifen wollen, so war nun auch dies in Erfüllung gegangen: und 
König Wilhelm trug kein Bedenken mehr seine Zustimmung zu geben. 
Am 18. Januar 1871, genau 170 Jahre nachdem der erste 
preußische König in Königsberg gekrönt worden war, vollzog sich nun 
der weltgeschichtliche Akt der öffentlichen Verkündigung des 
iteueu deutschen Kaisertums. In dem Spiegelsaale des 
Schlosses zu Versailles, wo Ludwig XIV. so oft seine Deutsch- 
land demütigenden Befehle gegeben, stand umgeben von den deutschen 
Fürsten und den Abordnungen des deutschen Heeres König Wilhelm 
und vor ihm neben Moltke und Roon die mächtige Gestalt Bismarcks. 
Nachdem der König mit kräftiger aber tief bewegter Stimme die 
Wiederaufrichtung des deutschen Kaiserreiches verkündet, verlas der 
Reichskanzler die Proklamation des neuen Kaisers an das deutsche 
Volk und unter dem Donner der feindlichen Kanonen erscholl zum 
erstenmale wieder der begeisterte Ruf „Hoch Kaiser und Reich". 
Am 21. März 1871 trat der erste deutsche Reichstag zusammen. 
An demselben Tage wurde Bismarck in den Fürstenstand erhoben. 
Am 4. Mai 1871 trat die neue Reichsverfassung in Kraft. 
15. Aus der Verfassung des deutschen Reiches. 
Die Verfassung beginnt mit den Worten: Seine Majestät der König von 
Preußen im Namen des Norddeutschen Bundes, Seine Majestät der König von 
Bayern, Seine Majestät der König von Württemberg, Seine Königliche Hoheit der 
Großherzog von Baden und Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Hessen 
und bei Rhein für die südlich vom Main belegenen Teile des Großherzogtums 
Hessen schließen einen ewigen Bund zum Schutze des Bundesgebietes und des 
innerhalb desselben giltigen Rechts, sowie zur Pflege der Wohlfahrt des deutschen 
Volkes. Dieser Bund wird den Namen Deutsches Reich führen und folgende 
Verfassung haben. 
Art. 1. Das Bundesgebiet besteht aus 25 Staaten, zu denen 1873 noch 
das Reichsland Elsaß-Lothringen kam, wo am 1. Januar 1874 auch die 
Reichsverfassung eingeführt wurde. 
4 Königreiche: Preußen, Bayern, Sachsen, Württemberg. 
6 Großherzogtümer: Baden, Hessen, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg- 
Strelitz, Sachsen-Weimar, Oldenburg. 
5 Herzogtümer: Brauuschweig, Anhalt, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Koburg- 
Gotha, Sachsen-Altenburg. 
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