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trat die Stadt Freiburg im Breisgau ab. „Nimm weg!" nannte man
höhnend diesen Nymweger Frieden. — Nur der große Kurfürst von
Brandenburg war nicht gewillt, das, was er den Schweden mit seinen-
guten Schwerte in Pommern abgerungen hatte, Frankreich zu Gefallen
aufzugeben. Erst als sich diese ganze Macht gegen den vereinsamt dfl'
gehenden Kurfürsten wandte, ging er unwilligen Herzens mit Ludwig
den Frieden von St. Germain ein, 1679; nach diesem mußte Friedrich
Wilhelm alle seine Eroberungen in Pommern bis auf einen kleinen
'Landstrich am rechten Oderufer herausgeben.
Die räuberischen Neunionen (1680—1684). — Das Glück,
welches den König Ludwig XI V. fast bei allen Unternehmungen begleitet
hatte, verleitete ihn zum Übermute und zu Gewaltthätigkeiten, die den
Glanz seines Namens immer mehr verwischten. Am ungerechtesten
waren seine sogenannten Neuuionen oder Ländereinverleibnngen.
2Iuf den Vorschlag eines Parlamentsrates zu Metz, Roland de Revaulx,
setzte nämlich der König, dem die Schwäche des deutschen^ei^es und
Kaisers sehr wohl bekannt war, vier Gerichtshöfe unter den Namen
Aeunionskammern zu Metz, Breisach, Besan^n und Doornik ein, welche
untersuchen sollten, was jemals zu den ihm seit dem westfälischen Frieden
abgetretenen Ländern und Plätzen gehört hätte. Einen Scheingrund f
diesem Verfahren gab in den Abtretungs-Urkunden der Ausdruck, daß
auch die Dependenzen auszuliefern wären. So hieß es zum Beispiel-
„Elsaß und die anderen Distrikte mit allen Dependenzen oder dctF
Gehörigem seien an Frankreich abgetreten." Offenbar war mit dem ZU-
satze „Dependenzen" nichts anderes gemeint, als diejenigen Länder
welche zur Zeit der Übergabe dazu gehörten. Der König aber dehnte
diesen Artikel auf alle Länder aus, welche auch früher in irgend einen-
Verbände, wie mit dem Elsaß, so mit den anderen ausgelieferten Plätzen.1
gestanden hatten, und machte seine ebenso ungerechten als widersinnigen
Ansprüche sogleich durch Besitznahme geltend. So sprachen die Neniuon^ |
Emmern ihrem Könige das Kloster Weißenburg zu, obgleich es außer
dem Elsaß lag; weil es vor tausend Jahren von dem fränkischen Könige
Dagobert gestiftet worden sei. Und weil die Stadt Germersheim ehemals
zu Weißenburg gehört haben sollte, so wurde auch diese als französisches
Eigentum in Besitz genommen. Es war gar nicht mehr abzusehen, wo
die Reynionskammern ihre Anmaßungen, und Ludwig sein räuberisches
Begehren endigen würde. — Selbst die freie Reichsstadt Straßburg,