Full text: Das Mittelalter (Teil 2)

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§ 11. Zur Kulturgeschichte des älteren Frankenreiches. 
warf ganz Arabien seiner Religion und Herrschaft. Er starb aber schon 
632 in Medina. 
Das heilige Buch der Mohammedaner ist der Koran („Allah ist Gott 
und Mohammed der Prophet"). Diese Bibel der Araber lehrt eine un¬ 
abänderliche Vorherbestimmung (Fatalismus, „Kismet") und ordnet Gottes¬ 
dienst und Privatleben der „Muselmänner" (eigentlich Muslimin d. h. 
Gläubige), ferner fordert sie den Krieg gegen die Ungläubigen und 
mindesten» eine einmalige Wallfahrt nach Mekka zur heiligen Kaaba, einem 
„würfet" - ähnlichen Bau mit dem geheimnisvollen schwarzen Stein. Das 
Symbol des Islams ist der Halbmond. 
2. Ausdehnung der arabischen Herrschaft. Unter den Kalifen, den 
„Nachfolgern" des Propheten, dehnten die Araber ihre Herrschaft und damit 
Mohammeds Sehre mit Feuer und Schwert über Ägypten, ganz Vorderasien, 
9l0tdafrika nebst Sizilien und seit 711 durch die Feldherren Musa und 
Saris auch über Spanien aus. 
a) In Spanien begründeten die Araber oder Mauren (so genannt, 
weil sie aus Mauretanien herübergekommen waren) seit 750 eine selbständige 
Herrschaft, das Kalifat Kordöva, und behaupteten sie 700 Jahre lang (bis 
14!J2). Zur Zeit seiner Blüte hat dieser maurische Staat Spanien zu großer 
Wohlhabenheit gebracht und auch Wissenschaft und Kunst hervorragend ge¬ 
pflegt (Königsburg Alhambra zu Granada, maurische Gelehrte auf den Ge¬ 
bieten der Philosophie, Medizin und Mathematik, „arabische" Zahlen). 
b) Im Orient hatte sich das eigentliche Kalifenreich unter den Omai- 
jaben bis nach Indien ausgedehnt. Am berühmtesten ist die Regierung des 
Kalifen Harun al Raschib aus dem Hause der Abbassiden, eines Zeit¬ 
genossen Karls des Großen; das neugebaute Bagdad an den Usern des 
Tigris war damals der Mittelpunkt aller arabischen Herrlichkeit. In der 
Folge verfiel das Reich unter der Ohnmacht und Trägheit seiner Herren; 
im Jahre 1258 wurde es eine leichte Beute der Mongolen, nachdem schon 
früher die meisten Provinzen in die Gewalt der Turkomaueu oder Türken ge¬ 
kommen waren. 
§ H. 
Zur Kulturgeschichte des älteren Frankenreiches. 
1- Das -5ehensweferr. In den germanischen Staaten, die sich ans 
dem Boden des Römischen Reiches gebildet hatten, waren die Deutschen 
gegenüber den viel zahlreicheren romanischen Untertanen nur eine Art 
herrschende Kriegerkaste. Das eroberte Land wurde gewöhnlich so geteilt, 
daß der König ein Drittel als Eigentum für sich behielt, einen zweiten 
Teil in einzelnen Losen an sein Gefolge als freies erbliches Eigentum 
oder Allod verteilte, den Rest aber den Besiegten gegen Zinsabgaben 
überließ. Vom eigenen Gute pflegte der König wieder einzelne
	        
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