§ 27. Friedrich I. Barbarossa 1152—1190.
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im Stiche gelassen (vgl. Abs. 3), unterlag Barbarossa in der Schlacht
bei Legnano 1176 seinen Gegnern. Darauf mußte er Alexander III.
bei einer persönlichen Zusammenkunft in Venedig (1177) als recht¬
mäßigen Papst bestätigen und mit den Lombarden einen Waffenstillstand
eingehen, dem nach sechs Jahren der Friede zu Konstanz folgte. Die
oberitalischen Städte erhielten ihre Freiheiten zurück, erkannten aber
die kaiserliche Oberhoheit an.
f) Auf einem sechsten Auge (1186) feierte Barbarossa im wiedererstan¬
denen Mailand die Vermählung seines ältesten Sohnes Heinrich
mit Konstanze, der Erbin der normannischen Länder Neapel, Apu¬
lien und Sizilien.
* Diese Hochzeit und die zwei Jahre vorher in Mainz gefeierte Schwert¬
leite der beiden ältesten Kaisersöhne werden als die vornehmsten ritter¬
lichen Feste des Jahrhunderts gepriesen.
3. Waröarossa und Keinrich der Löwe. Um die Welfen zu
versöhnen, hatte Barbarossa schon bei seinem Regierungsantritt das
Herzogtum Bayeru wieder Heinrich dem Löwen zugesprochen; doch fand
die förmliche Belehnung erst nach der Rückkehr von der ersten italienischen
Heerfahrt statt. Zur Entschädigung wurde für Heinrich Jasomirgott
die Ostmark, das „Land unter der Enns", zum Herzogtum Österreich
erhoben. Von da an besaß Heinrich der Löwe als Herzog von Sachseil
und Bayern eine Herrschaft, die von der Nordfee bis tief in die Alpen
hinein reichte. Durch glückliche Kriege unterwarf er dazu noch die slawi¬
schen Völker jenseits der unteren Elbe bis an die Ostsee (Ausbau vou
Lübeck.) In Bayern gründete er die Stadt München. Seit seiner
Vermählung mit Mathilde von England residierte der Herzog vorzugs¬
weise zu Braunschweig oder zu Regensburg. Um 1172 unternahm er
eine Kreuzfahrt nach Jerusalem.
In die Heimat zurückgekehrt und dort mit eigenen Angelegenheiten
gegenüber den sächsischen Großen beschäftigt, versagte der Vasall seinem
Kaiser, als dieser zur fünften Heerfahrt nach Italien rüstete, die verlangte
Unterstützung. So weit steigerte sich zuletzt der Gegensatz, daß Heinrich
auch den persönlichen Bitten des bedrängten Kaisers kein Gehör mehr
schenkte (vgl. oben unter Abs. e). Dieser Trotz führte seinen Sturz herbei,
sobald mit den Italienern ein Abkommen geschlossen war, nahm Babarossa
die Klagen der Sachsen gegen ihren Herzog aus. Da sich Heinrich
weigerte, vor dem Gericht des Kaisers zu erscheinen, so wurde der unbot¬
mäßige Fürst geächtet und aller Lehen verlustig erklärt (1180). Heinrich
wehrte sich vergeblich. Schon im folgenden Jahre lag er in Erfurt dem
Kaiser zu Füßen: er behielt zwar seine Erblande Braunschweig und