Wilhelm III. und Englands Verfassung. 155
welche er, auf die wilden Gräuel des Urstandes anspie»
lend, Leviathan (seu de civitate eccleslastica et civili)
betitelte, und mit einer philosophischen Einleitung ervff-
nete. Hier behauptet er, die Vernunft sey nicht etwas
Angcbvrnes, wie das Gedächtniß und die Fähigkeit zu
empfinden, sondern etwas durch Ucbung Erwvrbnes; so¬
mit komme auch den Begriffen von gut und böse, von
Recht und Unrecht keineswegs unbedingte Gültigkeit zu,
sondern nur in Hinsicht auf gegebne Verhältnisse; gege¬
ben aber seycn diese Verhältnisse mit den Gesehen des
Staates. Demnach erscheint bei Hobbes sogar die Sit«
tenlehre als ein Ausfluß der Staatsgewalt.
Jndeß begann Karl seine Regierung auf eine Art,
welche günstigen Erwartungen Raum gab. An die Spitze
des Conseils stellte er den cdeln Clarendon, und nicht blos
Royalisten wie Monk (jetzt Herzog von Albemarle),
sondern auch Solche wurden berufen, die während des Bürger¬
kriegs zum Parlament gehalten hatten. Als bei Berathung
von Ausnahmen der Amnestie fast jedes Mitglied des Hauses
einen Freund beschützen, an einem Feinde sich rächen wollte,
empfahl Karl ihnen Mäßigung. Das Parlament beschloß:
„ausgenommen sind Richter, welche für Karls I. Tod ge¬
stimmt haben, sind Lane und Lambert als eifrige Be¬
förderer seines blutigen Schicksals, sind 7 Andre, deren
Freiheit und Besi'tzthum davon abhieng, daß Karl verur-
theilt werde, und wenigstens kein Amt sollen alle die
bekommen, welche früher zu einem hohen Justizhofc ge¬
hört, und dann an dem Gerichte über den König Theil ge¬
nommen haben.« Von den Königsmördern lebten viele nicht
mehr, andre befanden sich auf der Flucht, 29 in Haft:
ein Tribunal, bestehend aus Royalisten sowie aus gewes-
nen Anhängern Cromwells und des langen Parlaments,
verurtheilte die 29 zum Tode; doch nur an 10 wurde
das Urtheil vollstreckt, an dem Generalanwalt Cocke, an
Härrison, an 5 Andern, die für Tod gestimmt hatten,
an den Obersten Axtell und Hacker, als Wächtern des
gefangnen Königs, und an dem Kaplane Hugh Peters.