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Adel ist also durchaus nicht in allen Fällen auf den alten ger¬
manischen Volksadel zurückzuführen. In Westfalen nnd Holstein
stammt er z. B. zum großen Teil von altfreien Bauern ab. In Ober-
deutfchland und der rheinischen Gegend wurden die vornehmeren
Ritter zum Unterschied von den aus Unfreien hervorgegangenen
auch Barone genannt.
Konnte alfo anfangs jeder entweder als Grundbesitzer oder
als Beamter zum Ritter emporsteigen, so verlangte man später
ritterliche Abstammung, die Ritterbürtigkeit, die man als
erwiesen ansah, wenn wenigstens vier ebenbürtige Ahnen nach¬
gewiesen werden konnten. Damit schloß sich der Stand scharf
von dem übrigen Volke ab; er wurde zum Geburtsstand, und
unter seinen Mitgliedern bildete sich namentlich durch französischen
Einfluß eine feinere einheitliche Lebensform und ein besonderes
Ritterrecht heraus.
Jeder Ritterbürtige wurde wie die Fürsten Herr genannt und
erhielt die Anrede „Ihr". Ein Jüngling war ein Jungherr oder
Runter. Das Wort Frau bezeichnete ebenso verheiratete wie un¬
verheiratete Ritterdamen; doch wurden die jungen, selbst die jungen
Hausfrauen, auch mit Fräulein angeredet. Der Unterschied von
verheirateten und unverheirateten Damen kam in den Bezeichnungen
„Maget" uud „Wtp" zum Ausdruck.
Die Fürsten uud die Herreu des hohen Adels, die im Kriege
an der Spitze ihrer Lehnsleute standen, hießen die Vannerherren,
da sie berechtigt waren, ein eigenes viereckiges Banner oder Panier
vorantragen zu lassen. Die andern führten nur ein Wappen, d. i.
ein Waffenzeichen, im Schilde. Zur genauen Bezeichnung der
Ritter fügte man seinem Namen den des Wohnsitzes hinzu, z. B.
Konrad von Wettin. Doch geschah dies auch bei jedem andern
aus dem Volke. Erst später ist das „von" das Kennzeichen der
Adelsnamen geworden.
b) Erziehung des Ritters. Für seinen Berits bedurfte der
Ritter einer besonderen Ausbildung. Bis zum 7. Jahre blieb
er unter der Obhut der Mutter. Daun kam er an einen fremden
Ritterhof, hatte dort als Edelknabe dem Herrn oder der Frau auf¬
zuwarten und erhielt vielfach zur Ausbildung einen besonderen
Zuchtmeister. Solche wurden namentlich an den Fürstenhöfen zur
Erziehung der ritterbiirtigen Jugend gehalten. Ihnen lag vor
allem die körperliche Ausbildung der Knaben ob; denn ihr späterer