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c) Schwertleite. Etwa mit dem 21. Lebensjahre wurde
dem Knappen, dessen Ausbildung nun vollendet war, die Ritter¬
würde verliehen. Das Recht dazu besaß jeder Ritter, der zugleich
Lehnsgüter ausleihen konnte. Doch wurde es damit nicht immer
genau genommen, auch Dienstmannen machten ihr Gesolge zu¬
weilen zu Rittern. Jünglinge aus vornehmem Stande aber trach¬
teten darnach, die Würde von hohen Herren zu erhalten, und als
ganz besonders ehrenvoll galt es, vom Landesherrn zum Ritter
ernannt zu werden. Wie mm schon in germanischer Urzeit die
Wehrhastmachung, die Aufnahme junger Männer in die Volks¬
versammlung eine feierliche Handlung war, so auch die Verleihung
der Ritterwürde. Zwar wurden nicht selten zahlreiche Knappen
unmittelbar vor einer Schlacht oder nach einem siegreichen Kampfe
zur Belohnung treuer Dienste in den Ritterstand erhoben, und es
fehlte dann vielfach der äußere Festglanz, aber gern verband man
es mit den Hoffesten, mit Hochzeiten und Taufen. Kein Fürst
ließ eine wichtige Festlichkeit vorübergehen, ohne einer stattlichen
Anzahl von Knappen die Ritterwürde zu verleihen.
Der wichtigste Teil der feierlichen Handlung war die Um-
gürtung mit dem Schwert; denn das war die wichtigste
Waffe und galt dem Ritter soviel wie dem heutigen Offizier der
Degen. Daher wurde die Erhebung in den Ritterstand auch die
Schwertleite genannt. Besonders feierlich war sie in Frankreich
und nahm von hier aus auch in Deutschland vornehme Formen
an. Sie wurde vielfach zu einer kirchlichen Handlung, und die
Waffen erhielten die kirchliche Weihe. In feierlichem Zuge begab
man sich ins Gotteshaus. Hier wurde der Knappe, der sich durch
Fasten auf den Festtag hatte vorbereiten müssen, nochmals ermahnt,
die Rittertugenden hoch zu halten. Er sollte „hochgemut im
Unglück, edelgesinnt gegen feine Verwandten, freigebig in
aller Ehrbarkeit, tadellos in höfischer Sitte und ehrenfest in
männlicher Tüchtigkeit" fein. Weiter wurde ihm zur Pflicht ge¬
macht, das Schwert nur im Dienste des Glaubens und zum
Schutze von Bedrängten, Unschuldigen, Witwen und Waisen zu
führen und allezeit treu gegen Kaiser und Reich zu fein. Hierauf
leistete der junge Ritter den Eid und gelobte damit, stets der
Ritterpflichten eingedenk zu fein. Von Frankreich stammte auch
die Sitte, daß der Ritter bei der Feierlichkeit mit der Hand oder
nach andern Angaben mit dem flachen Schwerte einen Schlag
auf den Nacken erhielt, weshalb die Feier auch die Bezeichnung