Full text: Bis zum Interregnum (Teil 1)

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c) Schwertleite. Etwa mit dem 21. Lebensjahre wurde 
dem Knappen, dessen Ausbildung nun vollendet war, die Ritter¬ 
würde verliehen. Das Recht dazu besaß jeder Ritter, der zugleich 
Lehnsgüter ausleihen konnte. Doch wurde es damit nicht immer 
genau genommen, auch Dienstmannen machten ihr Gesolge zu¬ 
weilen zu Rittern. Jünglinge aus vornehmem Stande aber trach¬ 
teten darnach, die Würde von hohen Herren zu erhalten, und als 
ganz besonders ehrenvoll galt es, vom Landesherrn zum Ritter 
ernannt zu werden. Wie mm schon in germanischer Urzeit die 
Wehrhastmachung, die Aufnahme junger Männer in die Volks¬ 
versammlung eine feierliche Handlung war, so auch die Verleihung 
der Ritterwürde. Zwar wurden nicht selten zahlreiche Knappen 
unmittelbar vor einer Schlacht oder nach einem siegreichen Kampfe 
zur Belohnung treuer Dienste in den Ritterstand erhoben, und es 
fehlte dann vielfach der äußere Festglanz, aber gern verband man 
es mit den Hoffesten, mit Hochzeiten und Taufen. Kein Fürst 
ließ eine wichtige Festlichkeit vorübergehen, ohne einer stattlichen 
Anzahl von Knappen die Ritterwürde zu verleihen. 
Der wichtigste Teil der feierlichen Handlung war die Um- 
gürtung mit dem Schwert; denn das war die wichtigste 
Waffe und galt dem Ritter soviel wie dem heutigen Offizier der 
Degen. Daher wurde die Erhebung in den Ritterstand auch die 
Schwertleite genannt. Besonders feierlich war sie in Frankreich 
und nahm von hier aus auch in Deutschland vornehme Formen 
an. Sie wurde vielfach zu einer kirchlichen Handlung, und die 
Waffen erhielten die kirchliche Weihe. In feierlichem Zuge begab 
man sich ins Gotteshaus. Hier wurde der Knappe, der sich durch 
Fasten auf den Festtag hatte vorbereiten müssen, nochmals ermahnt, 
die Rittertugenden hoch zu halten. Er sollte „hochgemut im 
Unglück, edelgesinnt gegen feine Verwandten, freigebig in 
aller Ehrbarkeit, tadellos in höfischer Sitte und ehrenfest in 
männlicher Tüchtigkeit" fein. Weiter wurde ihm zur Pflicht ge¬ 
macht, das Schwert nur im Dienste des Glaubens und zum 
Schutze von Bedrängten, Unschuldigen, Witwen und Waisen zu 
führen und allezeit treu gegen Kaiser und Reich zu fein. Hierauf 
leistete der junge Ritter den Eid und gelobte damit, stets der 
Ritterpflichten eingedenk zu fein. Von Frankreich stammte auch 
die Sitte, daß der Ritter bei der Feierlichkeit mit der Hand oder 
nach andern Angaben mit dem flachen Schwerte einen Schlag 
auf den Nacken erhielt, weshalb die Feier auch die Bezeichnung
	        
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