Full text: Die alten Deutschen während der Urzeit und Völkerwanderung

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7. Alter, Tod und Bestattung. 
er auf dem Luftritt dorthin, Gattin und Diener waren seine 
Begleiter, die Waffen führte er bei den festlichen Kämpfen in 
den Himmelsgefilden. Dem weniger Begüterten, der kein 
Roß besessen hatte, zog man doch schöne, feste Schuhe an, 
damit er den Weg nach Walhall ohne Beschwerde wandte. 
Waren die Flammen erloschen, so sammelte man die Asche 
des Toten in eine Urne und setzte sie in einem Hügel bei. 
Je berühmter und geehrter der Verstorbene bei Lebzeiten 
gewesen war, desto höher schichtete man seinen Hügel, in 
welchem die Aschenurne auf den Boden gestellt wurde. 
Beim Begraben legte oder setzte mau den Toten ent¬ 
weder in die bloße Erde oder in eine steinerne Grabkammer 
oder in einen Holz- oder Steinsarg. Die einfachste Art des 
hölzernen Sarges war der „Totenbaum", d. h. ein der Länge 
nach gespaltener, ausgehöhlter Baumstamm. Auch einfache 
längliche Kisten und Särge, die nach dem Fußende hin 
schmaler und niedriger werden, hat man in altdeutschen 
Gräbern gefunden. Schmuck und Waffen fehlten auch hier 
nicht. Ebenso wenig der Grabhügel. Der Bau dieser ein¬ 
fachen und doch großartigen Grabstätten, denen man durch 
dareingemischte Steinblöcke einen festeren Halt gab, nahm 
gewöhnlich mehrere Tage in Anspruch. War der Hügel 
vollendet, so umwandelten oder umritten ihn die Blutsfreunde 
und Dienstmannen unter Gesängen, in denen sie den Dahin¬ 
geschiedenen priesen und seinen Tod beklagten, und solche 
Feierlichkeiten wiederholten sich bis zum siebenten Tag. Zum 
Schluß wurde ein Gastmahl gehalten, bei dem es ernst und 
ruhig herging und die Minne, das Andenken des Verstorbenen 
getrunken wurde. 
War er der Vater des Hauses gewesen, so sammelte sich 
nun erst die Familie um ein neues Haupt. Der Erbe konnte 
nur ein Blutsverwandter sein, zunächst der Sohn. Nach dem 
Minnetrunk setzte sich dieser auf den verlassenen Ehrensitz. 
Frau und Töchter hatten kein Anrecht aus Erbschaft, es war 
aber Ehrensache des Erben, um ihren Unterhalt, wenn es 
not that, zu sorgen. Waren mehrere Söhne da, so teilten 
sie das Erbe gleichmäßig unter sich. Doch erhielt der älteste
	        
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