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Bewaffnung. Anstatt selbst zu kommen, auf kräftigen Streitrossen,
wie es ihre Pflicht gewesen wäre, schickten die Ritter die untüchtigsten
Leute auf elenden, abgetriebenen Gäulen. Bei der Musterung
1627 auf dem Mühlendamm in Berlin, als man die Dänen verjagen
wollte, sah es nicht besser aus. Mit solchem Heere, das nur daraus
wartete, so bald wie möglich wieder nach Hause geschickt zu werden,
ließ sich kein Feind schrecken, weder Ehre ^erwerben noch das Land
schützen. Mit dem Landstürme aber war es noch schlechter bestellt.
Was konnte man auch von armen Bauern erwarten, die geradeswegs
vom Pfluge geholt waren und kaum die Waffen zu führen verstanden!
Der 1627 ausgebotene Landsturm richtete gegen die in der Mark
hausenden Dänen gar nichts aus. „Was soll man mit solchen Leuten
ausrichten?" sagt ein damaliger Bericht. „Wenn's zum Ernst kommt,
macht ihre Unerfahrenheit Land und Leute verlieren!"
Die kriegerische Zeit erlaubte aber nicht, ganz ohne Heer zu
bleiben. Da Aufgebot und Landsturm nicht ausreichten, mußte man
Soldaten anwerben, Heere aus Waffenknechten bilden. Dies geschah
nun auch, doch gegen spätere Zeiten mit dem Unterschiede, daß
man kein stehendes Heer hielt, sondern dieses nach Bedürfnis an¬
warb, einrichtete und, sobald die Gefahr vorüber schien, wieder ent¬
ließ. Da die Kurfürsten Johann Sigismund und Georg Wilhelm
immer in den Geldmitteln beschränkt blieben, die Stände solche nur
schwierig und kärglich bewilligten, so brachte man es auch nie zu einer
größeren Armee. Mit der vorhandenen die Neutralität des Landes
wirklich im Ernste verteidigen zu können, war nicht möglich. Sie
reichte knapp zur Besetzung der vier Festungen (Spandau, Küstrin,
Petz, Driesen) aus.
Die geworbenen Truppen waren nicht die besten Leute, ein rohes,
wüstes Volk, zu allen Ausschreitungen geneigt, schwer in Zügel zu
halten und auch _ im eigenen Lande für Bürger und Bauern eine
wahre Plage. Die Klagen über sie hörten nie auf. Den Krieg be¬
trachteten sie nur als eine Gelegenheit zu Raub und Plünderung.
Bevor ein Truppencorps zusammen war, hatten die Angeworbenen das
Recht zu „garden". Als „Gardenbrüder" oder „gardendes Gesindel"
durchstreiften sie dann das Land, verübten Mutwillen aller Art, lebten
vom Bettel und Diebftahl und fielen damit besonders dem Landmanne
zur Last, der sich ihrer kaum zu erwehren vermochte. Nicht mehr als
ihrer zehn durften sich zum „Pranken" oder Betteln vereinigen,
mußten eine Bescheinigung ihres Hauptmannes, daß sie geworben wären,
vorzeigen können, sich damit genügen lassen, wenn ihnen in einem
Dorfe insgesamt drei Groschen gegeben wurden, sollten auch ein und
dasselbe Dorf nur einmal betreten. Dem einzelnen Landsknechte sollte
der Bauer zwei, der Kossäte einen Pfennig geben, und wenn sie
damit nicht zufrieden wären, Prügel.
Mußte Kriegsvolk geworben werden, so schloß der Kurfürst mit
Kriegsobersten einen Vertrag ab; er gab ihnen Werbepatente, Be¬
stallungen, nach denen sie in fo und so viel Zeit die ausbedungene Zahl
an Reitern oder Fußknechten zusammenbringen mußten. Die Obersten