Gewisse Fremdwörter sind absichtlich nicht vermieden worden, da nach
des Verfassers Meinung auch die Volksschule entschieden die Ausgabe
hat, ihre Zöglinge mit denjenigen dieser Fremdlinge, die in der Schrift -
und Umgangssprache Bürgerrecht erlangt haben, gelegentlich bekannt
und vertraut zu machen.
Im übrigen gestattet sich Verfasser, aus das Vorwort zum
1. Cursus zu verweisen. Möge auch dieses Schlußheft gleich seinen
Vorgängern wohlwollender Beurteilung und freundlicher Aufnahme sich
erfreuen.
Penig, Ende Mai 1882.
HLto Kunze.