Full text: Biographien und Monographien (Teil 2)

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zu wüten, erwiderte er: „Adelig Blut habe ich nicht vergossen, 
sondern nur das von Schelmen, Räubern und Mördern; wären 
es rechte (Edelleute gewesen, so würden sie kein Verbrechen be¬ 
gangen haben." Eben so wenig vermochten den noch jugendlichen 
Kurfürsten die Worte einzuschüchtern, die einst einer jener sauberen 
Herren an die Thür seines Schlafgemachs geschrieben: „Jochimke, 
Jochimke, hüte dy! fange wy dy, so hange wy dt)." Und wie 
der wackere Fürst mit Nachdruck den Landfrieden zu sichern 
wußte, so war er auch mit Erfolg bemüht, der finkenden Blüte 
der Städte aufzuhelfen und durch Gründung des Kamm er g e- 
richts zu Berlin die Rechtspflege zu verbessern. Der Refor¬ 
mation stand er feindlich gegenüber, seine Gemahlin Elisabeth 
mußte sogar um ihres evangelischen Glaubens willen die Heimat 
meiden, die Ausbreitung der protestantischen Lehre in der Mark 
vermochte er aber trotzdem nicht zu hindern. Vergrößert wurde 
unter ihm das Kurfürstentum durch die Grafschaft Ruppin und 
einige Gebiete in der Niederlausitz. 
Joachim II (1535 —1571) war gleich seinem Vater ein 
gerechter, dabei aber auch ein milder und freigebiger Herr, der es 
sich von Herzen angelegen sein ließ, die geistige und materielle 
Wohlfahrt seines Volkes zu fördern. Er gab eine Reihe der 
trefflichsten Gesetze, sorgte für Bildung und Aufklärung und be¬ 
günstigte Ackerbau, Gewerbsleiß und Handel. Leider artete seine 
Großmut und Güte nicht selten in Schwäche, seine Freigebigkeit 
in Verschwendung aus; er räumte den Beamten allzu viel Einfluß 
ein, erteilte Versprechen, die er nicht zu erfüllen vermochte, warf 
das Geld mit vollen Händen hin und veranstaltete an seinem 
Hofe die glänzendsten Feste und Lustbarkeiten. Von der höchsten 
Wichtigkeit ist seine Regierung durch die (Einführung der Re¬ 
formation in Brandenburg und durch den Abschluß einer 
Erbverbrüderung mit dem Herzog vonBrieg, Liegnitz und 
Wohl au, aus welcher später Friedrich der Große seine Ansprüche 
auf Schlesien herleitete. 
Johann Georg (1571 —1598), ein ernster, strenger 
Mann, begann damit, die Mißbräuche abzustellen, die sich unter 
der Regierung seines Vaters eingeschlichen hatten. Er verab¬ 
schiedete und bestraste die unredlichen oder verschwenderischen Be¬ 
amten, ermäßigte die Steuern und tilgte die für die damalige 
3eit nicht unbeträchtlichen Landesschulden. Dann wandte er seine 
ganze Sorge der Verbesserung der Rechtspflege, der Verbreitung 
der Volksbildung und der Hebung des Ackerbaues und der Ge- 
werbthätigfeit zu. Als Freund der Sparsamkeit wollte der Kur¬ 
fürst auch seine Unterthanen von allem unnötigen Aufwand fern¬ 
halten und erließ zu dem Zwecke eine merkwürdige Verordnung, 
in welcher genau bestimmt wurde, wie weit jeder in Hinsicht auf
	        
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