sechs Monate dauerte. Die übrigen Magistratspersonen verwalteten
ihr Amt während dieser Zeit als Untergebene des Diktators. Der
Senat hatte zu bestimmen, wann die Wahl eines Diktators nötig wäre.
Als Gehilfe stand diesem zur Seite der Reiteroberst, der magister equitum,
der in der Schlacht den Befehl über die Reiterei hatte. Als Amtsaus¬
zeichnungen hatte der Diktator den elfenbeinernen Sessel (sella curulis),
die weiße, mit einem Purpurstreifen besetzte Toga (die toga praetexta)
und vierundzwanzig Liktoren.
Die Volksversammlung hatte in wichtigen Dingen die Vor¬
beschlüsse des Senats zu genehmigen oder zu verwerfen.
Innere und äußere Kämpfe der jungen Republik.
Rom befand sich nach der Vertreibung der Könige zunächst noch
in der schwierigen Lage eines kleinen Gebiets zwischen mächtigen Nach¬
barn. Innere Verfassungskämpfe bildeten den Inhalt des künftigen
Großstaates. Auch fehlte es nicht an Verschwörungen gegen die junge
Republik. In eine solche zugunsten des verbannten Tarquinius hatte
sich eine Anzahl römischer Jünglinge verstrickt. Der Anschlag wurde
rechtzeitig entdeckt, und der Konsul Brutus überantwortete die Ver¬
schworenen, zu denen auch seine beiden Sohne gehörten, dein Beile
der Liktoren.
Die Kämpfe mit den Etruskern und Latinern. Ob diese
in ihren Ursachen sich zurückführen lassen auf die Versuche des Königs
Tarquinius, durch eine Verbindung mit dem König Porsenna von
Clusium den Thron wiederzuerobern, ist zweifelhaft. Die Erzählungen
über die Heldentaten des Horatius Cocles, Mueius Scävola, der
Jungfrau Clölia (vgl. Teil 1 S. 69) enthalten viel Sagenhaftes.
Fest steht aber dies, daß Rom in einem Kampfe mit Etrurien völlig
unterlag. Es mußte feine Besitzungen auf dem rechten Tiberufer ab¬
treten und durfte sich des Elsens nur zum Ackerbau bedienen.
Auch der Krieg gegen bie Latiner, die sich von Rom unabhängig
machen wollten, fiel nicht günstig für bie Römer aus, wennschon sie
unter ihrem Diktator Aulus Postumius einen Sieg am See Regillus
erfochten haben sollen. Die Friebensbedingungen jedoch lauteten auf
beiderseitiges Recht, in fremden Gebieten Grundstücke zu erwerben,
Teilnahme an Opfern und Festen und gemeinschaftlich gemachter Beute.
Die Auswanderung der Plebejer und die Einsetzung des
Volkstribunats (494).
Die Patricier befanden sich im Besitz aller Ämter und Würden,
wogegen die Plebejer (das waren die später Eingewanderten, zwar