Full text: Alte Geschichte (Teil 2)

sechs Monate dauerte. Die übrigen Magistratspersonen verwalteten 
ihr Amt während dieser Zeit als Untergebene des Diktators. Der 
Senat hatte zu bestimmen, wann die Wahl eines Diktators nötig wäre. 
Als Gehilfe stand diesem zur Seite der Reiteroberst, der magister equitum, 
der in der Schlacht den Befehl über die Reiterei hatte. Als Amtsaus¬ 
zeichnungen hatte der Diktator den elfenbeinernen Sessel (sella curulis), 
die weiße, mit einem Purpurstreifen besetzte Toga (die toga praetexta) 
und vierundzwanzig Liktoren. 
Die Volksversammlung hatte in wichtigen Dingen die Vor¬ 
beschlüsse des Senats zu genehmigen oder zu verwerfen. 
Innere und äußere Kämpfe der jungen Republik. 
Rom befand sich nach der Vertreibung der Könige zunächst noch 
in der schwierigen Lage eines kleinen Gebiets zwischen mächtigen Nach¬ 
barn. Innere Verfassungskämpfe bildeten den Inhalt des künftigen 
Großstaates. Auch fehlte es nicht an Verschwörungen gegen die junge 
Republik. In eine solche zugunsten des verbannten Tarquinius hatte 
sich eine Anzahl römischer Jünglinge verstrickt. Der Anschlag wurde 
rechtzeitig entdeckt, und der Konsul Brutus überantwortete die Ver¬ 
schworenen, zu denen auch seine beiden Sohne gehörten, dein Beile 
der Liktoren. 
Die Kämpfe mit den Etruskern und Latinern. Ob diese 
in ihren Ursachen sich zurückführen lassen auf die Versuche des Königs 
Tarquinius, durch eine Verbindung mit dem König Porsenna von 
Clusium den Thron wiederzuerobern, ist zweifelhaft. Die Erzählungen 
über die Heldentaten des Horatius Cocles, Mueius Scävola, der 
Jungfrau Clölia (vgl. Teil 1 S. 69) enthalten viel Sagenhaftes. 
Fest steht aber dies, daß Rom in einem Kampfe mit Etrurien völlig 
unterlag. Es mußte feine Besitzungen auf dem rechten Tiberufer ab¬ 
treten und durfte sich des Elsens nur zum Ackerbau bedienen. 
Auch der Krieg gegen bie Latiner, die sich von Rom unabhängig 
machen wollten, fiel nicht günstig für bie Römer aus, wennschon sie 
unter ihrem Diktator Aulus Postumius einen Sieg am See Regillus 
erfochten haben sollen. Die Friebensbedingungen jedoch lauteten auf 
beiderseitiges Recht, in fremden Gebieten Grundstücke zu erwerben, 
Teilnahme an Opfern und Festen und gemeinschaftlich gemachter Beute. 
Die Auswanderung der Plebejer und die Einsetzung des 
Volkstribunats (494). 
Die Patricier befanden sich im Besitz aller Ämter und Würden, 
wogegen die Plebejer (das waren die später Eingewanderten, zwar
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.