Tie Hohenzollern in der Mark Brandenburg.
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eine Wandlung. Johann war bald nach feinem Regierungsantritt zur evange¬
lischen Kirche übergetreten; Joachim zögerte, weil er von einem schon oft ver¬
heißenen Konzil die Abstellung der kirchlichen Mißbräuche erwartete. Als dies
aber nicht zustande kam, trat auch er am 1. November 1539 zur evangelischen
Kirche über, indem er zu Spandau, dem Witwensitze seiner Mutter, mit dem
Hofe und einer zahlreichen Ritterschaft das Abendmahl in beiderlei Gestalt aus
den Händen des Bischofs Matthias v. Jagow empfing. Der Probst Buch¬
te oltz er von Kölln hatte zuvor die Predigt gehalten. Am nächsten Tage
(2. November) folgten die Stande und Ratsherren von Kölln-Berlin dem Bei¬
spiele des Landesherrn, weshalb der 2. November bis zum heutigen Tage von
der Berliner Bürgerschaft als Reformationsfest gefeiert wird.
Erfolgreich sorgte Joachim II. für die Große feines Hauses, indem er
1537 mit dem Herzog von Liegnitz, Brieg und Wohlau einen Erbvertrag
schloß, demzufolge diese Landesteile nach dem Aussterben der Herzöge an
Brandenburg fallen sollten. Friedrich der Große machte bann im 18. Jahr¬
hundert auf Grund dieses Vertrages feine Ansprüche auf Schlesien mit allem
Nachdruck geltend. Ebenso wichtig für die Zukunft war die Mitbelehnung
mit dem Herzogtume Preußen, die Joachim II. im Jahre 1569 durch Ver¬
mittlung feines Kanzlers Lamprecht Distelmeier vom Polenkönige erhielt.
Unter Joachim II. erhielt das Land die ersten Festungen; er selbst baute
Spandau, sein Bruder Johann Küstrin und Peitz. Während Johann sehr
sparsam war, liebte Joachim prächtige Feste und glänzende Bauten, was ihn in
Schulden stürzte. Auch der häufige Besuch der Reichstage und die zweimalige
Oberanführung des deutschen Heeres im Kriege gegen die Türken verur)achten
ihm große Kosten. Er mußte deshalb öfter die Stände um Bewilligung von
Geldern angehen, die dafür das Recht der Mitregierung gesetzlich erwarben.
Ohne ihre Zustimmung durfte er keine wichtige Landesangelegenheit vornehmen.
Joachim gestattete den Juden, die unter seinem Vater aus dem Lande verwiesen
worden waren, gegen ansehnliche Geldzahlungen die Rückkehr in die Mark.
Ein Jude Lippold wurde sogar fein Münzmeister. Wiederholt mußten strenge
Gesetze gegen übertriebene Kleiderpracht wie gegen den unmäßigen Aufwand bei
Gastgelagen erlassen werden.
Joachim II. starb infolge einer Erkältung, die er sich auf einer Wolfsjagd
zugezogen, 1571, zehn Tage später sein Bruder Johann, der zu feiner Herrschaft
noch Beeskow und Storkow durch Kauf gewonnen hatte. Nach beider Tode
wurden die Marken wieder vereinigt.
Johann Georg (1571—1598). Von der strengsten Sparsamkeit erfüllt,
führte Joachims Sohn Johann Georg feinen Hofstaat auf die größte Einfachheit
zurück und ließ die Diener seines Vaters, welche sich unter dessen Regierung auf
Kosten des Landes bereichert hatten, vor Gericht stellen, wie den Juden Lippold,
der durch seine Neider fälschlich angeklagt war, daß er den verstorbenen Kur¬
fürsten durch einen Zaubertrank vergiftet habe. Wiederum wurden alle Juden
aus dem Lande vertrieben. Thomas Mathias, den Bürgermeister von Berlin,
hatte Johann Georg auch in Verdacht, daß er die Schwächen des verstorbenen
.Kurfürsten unterstützt habe. Er wurde in strenge Untersuchung genommen, aber
seine Unschuld stellte sich heraus. Schlimmer erging es der Frau des kurfürst¬
lichen Stückgießers Anna Sydow, die auf den verstorbenen Kurfürsten einen
großen Einfluß ausgeübt haben sollte. Johann Georg verurteilte sie zu lebens¬
länglicher Gefangenschaft in Spandau (Sage von der weißen Frau). Zur