Full text: Vaterländische Geschichte für den Schul- und Selbstunterricht

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zahlreicher Familien untergraben solle, hatten die drei verbündeten Mo¬ 
narchen in der richtigen Erkenntnis, daß der Geist des Abfalls von Gott 
und seiner sittlichen Ordnung die Throne und Länder an den Rand des 
Abgrundes geführt, noch während ihres Aufenthaltes in Paris (26. Sep¬ 
tember 1815) die sogenannte heilige Alliance gestiftet. In derselben 
verpflichteten sie sich, „sich stets Beistand und Hilfe zu leisten, ihre Unter¬ 
thanen als Familienväter zu beherrschen, die Religion, den Frieden und 
die Gerechtigkeit aufrecht zu erhalten". Wenn auch dieser Bund, dem die 
meisten europäischen Fürsten beitraten, in der Folge nicht so rein blieb, 
wie ihn seine Stifter gedacht, so war er doch ein schönes Zeugnis dafür, 
wie gewissenhaft dieselben ihre Pflichten als Regenten und Landesväter 
auffaßten. 
Neuordnung der Staatsverwaltung. Gerade Preußen bedurfte vor 
allem des Friedens; denn es hatte in den erworbenen neuen Gebieten 
eine fremde Bevölkerung gewonnen, die es durch eine geregelte staatliche 
Ordnung und die Wohlthaten eines größeren Staatswesens allmählich 
fest an sich ketten mußte. Das gauze Streben des Königs war daraus 
gerichtet, durch weise Ordnung aller öffentlichen Einrichtungen das Wohl 
seines Landes zu begründen und zn festigen. Um der Verwaltung des 
Staates eine feste Einheit zu geben, teilte er sein Land in acht Provinzen, 
diese in Regierungsbezirke und diese in Kreise. Die Kreise wurden von 
Landräten, die Regierungsbezirke von Regierungspräsidenten und die Pro¬ 
vinzen von Oberpräsidenten verwaltet. Letztere unterstanden dem Staats¬ 
kanzler, der wiederum von dem 1817 eingerichteten Staatsrat beauf¬ 
sichtigt wurde. Letzterem lag die sorgfältige Ausarbeitung der Gesetze 
und die Beratung der Grundsätze, nach denen die Verwaltung statt¬ 
finden soll, ob. Unter dem Oberpräsidenten stand in jeder Provinz ein 
Provinzial-Schulkollegium zur Leitung der höheren Lehranstalten und ein 
Medizinalkollegium, das über alle, die öffentliche Gesundheitspflege be¬ 
treffenden Maßregeln zu beraten und zu entscheiden hatte. Da alle Be¬ 
amten des preußischen Staates bestrebt waren, das Wohl des Landes zu 
fördern, so sahen die neuen Unterthanen, die anfangs von der Herrschaft 
Preußens nichts wissen wollten, bald das Vorteilhafte des Verwaltungs¬ 
systems ein; sie wurden sich des hohen Glückes bewußt, Glieder eines 
wohlgeordneten Staatskörpers geworden zu sein. Um seinem Volke eine 
größere Teilnahme an den öffentlichen Angelegenheiten zu gewähren, führte 
Friedrich Wilhelm im Jahre 1823 die Provinzialstände ein, welche 
zur Hälfte aus Rittergutsbesitzern, zur Hälfte aus den Vertretern der 
Städte und Bauern gebildet waren und das Recht erhielten, über Gesetz-
	        
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