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zahlreicher Familien untergraben solle, hatten die drei verbündeten Mo¬
narchen in der richtigen Erkenntnis, daß der Geist des Abfalls von Gott
und seiner sittlichen Ordnung die Throne und Länder an den Rand des
Abgrundes geführt, noch während ihres Aufenthaltes in Paris (26. Sep¬
tember 1815) die sogenannte heilige Alliance gestiftet. In derselben
verpflichteten sie sich, „sich stets Beistand und Hilfe zu leisten, ihre Unter¬
thanen als Familienväter zu beherrschen, die Religion, den Frieden und
die Gerechtigkeit aufrecht zu erhalten". Wenn auch dieser Bund, dem die
meisten europäischen Fürsten beitraten, in der Folge nicht so rein blieb,
wie ihn seine Stifter gedacht, so war er doch ein schönes Zeugnis dafür,
wie gewissenhaft dieselben ihre Pflichten als Regenten und Landesväter
auffaßten.
Neuordnung der Staatsverwaltung. Gerade Preußen bedurfte vor
allem des Friedens; denn es hatte in den erworbenen neuen Gebieten
eine fremde Bevölkerung gewonnen, die es durch eine geregelte staatliche
Ordnung und die Wohlthaten eines größeren Staatswesens allmählich
fest an sich ketten mußte. Das gauze Streben des Königs war daraus
gerichtet, durch weise Ordnung aller öffentlichen Einrichtungen das Wohl
seines Landes zu begründen und zn festigen. Um der Verwaltung des
Staates eine feste Einheit zu geben, teilte er sein Land in acht Provinzen,
diese in Regierungsbezirke und diese in Kreise. Die Kreise wurden von
Landräten, die Regierungsbezirke von Regierungspräsidenten und die Pro¬
vinzen von Oberpräsidenten verwaltet. Letztere unterstanden dem Staats¬
kanzler, der wiederum von dem 1817 eingerichteten Staatsrat beauf¬
sichtigt wurde. Letzterem lag die sorgfältige Ausarbeitung der Gesetze
und die Beratung der Grundsätze, nach denen die Verwaltung statt¬
finden soll, ob. Unter dem Oberpräsidenten stand in jeder Provinz ein
Provinzial-Schulkollegium zur Leitung der höheren Lehranstalten und ein
Medizinalkollegium, das über alle, die öffentliche Gesundheitspflege be¬
treffenden Maßregeln zu beraten und zu entscheiden hatte. Da alle Be¬
amten des preußischen Staates bestrebt waren, das Wohl des Landes zu
fördern, so sahen die neuen Unterthanen, die anfangs von der Herrschaft
Preußens nichts wissen wollten, bald das Vorteilhafte des Verwaltungs¬
systems ein; sie wurden sich des hohen Glückes bewußt, Glieder eines
wohlgeordneten Staatskörpers geworden zu sein. Um seinem Volke eine
größere Teilnahme an den öffentlichen Angelegenheiten zu gewähren, führte
Friedrich Wilhelm im Jahre 1823 die Provinzialstände ein, welche
zur Hälfte aus Rittergutsbesitzern, zur Hälfte aus den Vertretern der
Städte und Bauern gebildet waren und das Recht erhielten, über Gesetz-