Full text: Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte

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zahlt werden, wovon 8 Pfennige in die kurfürstliche, 4 Pfennige in 
die städtischen Kassen flössen. Die Stadt Stendal, welche sich der 
Einführung der Steuer widersetzte, wurde ihrer Privilegien beraubt. 
2. Wissenschaftliche Bestrebungen. Aus dem Reichstage 
zu Worms, 1495, war den Fürsten seitens des Kaisers die Anregung 
gegeben worden, Universitäten zu errichten. Johann legte, unterstützt 
von dem Arzte Pistoris, in Frankfurt a. d. Oder den Grund zu einer 
solchen. In Stendal errichtete er die erste Buchdruckerei der Mark, 
in Berlin die erste Apotheke. 
3. Erwerbungen. Die große Sparsamkeit des Kurfürsten 
machte es ihm möglich, 1490 die Herrschaft Zossen, die früher zur 
Lausitz gehörte, zu kaufen. 
V. Joachim I. Nestor, 1499—1535. Obgleich er erst 15 Jahre 
alt war, besaß er doch eine so ungewöhnliche geistige Reife, daß er 
die Regierung selbständig antreten konnte. 
1. Rechtspflege. 
a) Die durch Mißwachs in den letzten Jahren des vorigen Kur¬ 
fürsten hervorgerufene Not unter dem Adel, sowie die noch im¬ 
mer vorhandene Neigung zum „Stegreifreiten" ließen bei der 
Jugend des Kurfürsten das Raubritterwesen noch einmal auf¬ 
leben. Joachim aber ergriff ernste Maßregeln dagegen und be¬ 
strafte in einem Jahre 70 Übelthäter, darunter viele vom Adel, 
mit dem Tode. 
b) In gleicher Weise glaubte Joachim der Gerechtigkeit Genüge zu 
leisten, als er 1510 eine Verfolgung der Juden veranstaltete, 
die der Entweihung von Hostien beschuldigt wurden. 
c) Um der Mangelhaftigkeit in der Rechtspflege abzuhelfen, grün¬ 
dete der Kurfürst 1516 das Kammergericht, das viermal im 
Jahre, zu Köln und zu Tangermünde, 'zusammentrat. Auch 
für das Familien- und Erbrecht führte er gleiche Normen durch 
die Constitutio Joachimica ein. 
2. Verwaltung. 
a) Einen gleich praktischen Blick zeigte Joachim in der sogenannten 
Reformation der Städte (1515), die nach dem Verluste ihrer 
Selbständigkeit sehr herabgekommen waren. Es wurde ein 
Grundgesetz für die städtische Verwaltung bekannt gemacht, das 
alles betras, was den Wohlstand der Städte bezweckte.
	        
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