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Die Schuldenlast übernahmen die Stände, aber nicht ohne Wider¬
spruch. Dem Adel wurden dafür manche Vorrechte gewährt.
2. Kirchen und Schulwesen.
a) Johann Georg richtete sein besonderes Augenmerk auf die kirch¬
lichen Angelegenheiten. Die äußere Form der Landeskirche
suchte er durch die 1573 erlassene Visitations- und Konsistorial-
ordnung einheitlich zu gestalten; die innere Einheit aber bahnte
er durch Einführung der Konkordienformel an, einer der sym¬
bolischen Schriften der Protestanten.
b) Der Universität Frankfurt verschaffte er größere Einkünfte; in
Berlin gründete er das Gymnasium zum Grauen Kloster; über
den Unterricht selbst enthält die Visitationsordnung treffliche
Ermahnungen.
3. Gewerbthätigkeit. Der Friede im Lande vermehrte
nach allen Seiten hin den Wohlstand. Aus den Niederlanden wan¬
derten fleißige Handwerker ein, die auf Veranlassung Philipps II.
ihre Heimat verlassen hatten. Von nicht unbedeutendem Einflüsse auf
die Entwickelung des gewerblichen Lebens war der merkwürdige Leon¬
hard Thnrneisser, dessen vielseitige Thätigkeit manche Industriezweige
ins Leben rief (Druckerei in Berlin, Alaun- und Salpetersiedereien;
er beschäftigte Holzschneider, Zeichner, Kupferstecher, Goldschmiede).
Der steigende Wohlstand vergrößerte aber auch den Luxus, gegen den
der Kurfürst strenge Gesetze erließ. Übrigens richtete auch er nach
Abtragung der Schulden seinen Hof glanzvoller ein.
Johann Georg starb 1598 mit Hinterlassung einer zahlreichen
Familie.
VIH. Joachim Friedrich, 1598—1608.
1. Der Geraer Hausvertrag, 1603. Bis zum Tode
seines Vaters war Joachim Friedrich mit Entschiedenheit dessen Be¬
stimmung entgegen gewesen, die Neumark seinem Stiefbruder zu über¬
lassen, und es bot sich bald Gelegenheit, diese für Brandenburg nach¬
teilige Teilung auf friedlichem Wege verhindern zu können. Joachim
Friedrich verzichtete zu Gunsten feiner Stiefbrüder auf den Anfall der
fränkischen Besitzungen Anspach und Bayreuth, der in naher Aussicht
stand, da der dortige Markgraf Georg Friedrich kinderlos und der
nächste Erbe, der Herzog Albrecht Friedrich von Preußen, geistesschwach
war. Dafür erlangte er die Zustimmung zu dem Geraer Hausver-