c) Italien.
1. Der sardinisch-österreichische Krieg, 1848—1849.
Die sardinische Monarchie bestand seit dem Utrechter Frieden (siehe S. 266
und 267). Sie umfaßte die Insel Sardinien und auf dem Festlande die Länder
Savoyen, Piemont, das die Hauptstadt des Gesamtstaates (Turin) enthielt,
Genna und Nizza. Im 1. Koalitionskriege riß Frankreich Savoyen und Nizza,
im 2. Kriege Piemont an sich. Ans dem Wiener Kongresse wurde die Monarchie
wiederhergestellt. Seit 1831 regierte daselbst Karl Albert.
Der König Karl Albert von Sardinien regierte anfangs
absolutistisch. Als er aber sah, welche Verlegenheiten der öster¬
reichischen Regierung fortwährend in Norditalien erwuchsen, wo
sie bei der Verschiedenheit der Nationalitäten keine Wurzel fassen
konnte, und als der Unmut der Lombarden stieg,'erwachte in ihm
der Gedanke eines italischen Königreichs. Er schloß sich der
nationalen Bewegung an, beries ein volkstümliches Ministerium
und machte konstitutionelle Zugeständnisse. Im März 1848 fiel
er plötzlich in die Lombardei ein, um das lombardisch-oenetianische
Königreich den Österreichern zu entreißen und mit Sardinien zu
vereinigen. Aber er wurde von dem österreichischen Feldmarschalle
Radetzky bei Custozza und Novara besiegt. Infolge dessen legte
er die Regierung nieder, und sein Sohn Viktor Emanuel II. be¬
stieg den Thron. Derselbe schloß mit Österreich Frieden.
2. Revolution in Rom. Papst Pius IX., der seit 1846 den
Kirchenstaat regierte, hatte schon vor der Februarrevolution in
Rom volkstümliche Einrichtungen getroffen und rief 1848 durch
Gewährung einer Konstitution große Begeisterung hervor. Als
er sich aber weigerte, sein Heer mit den sardinischen Truppen
gegen Österreich marschieren zu lassen, entstand ein Ausstand, in
dem sein Minister, Gras Rosst, ermordet wurde. Der Papst
floh nach Gaeta, während Mazzini in Rom die Republik aus¬
rief. Aber der Präsident der französischen Republik schickte dem
Papste ein Heer zu Hilfe, das denselben wieder zurückführte
und bis 1866 zum Schutze der päpstlichen Regierung in Rom blieb.
Zeichens politische Lage vor dem Kegierungsanlritle
Wilhelms I.
a) Die Lage im Innern. Die Verfassung und das Wahlgesetz hatten
in Preußen nicht alle Parteien zufrieden gestellt. Der Unwille gegen
die Regierung war nach dem Aus gange des schleswig - holsteinschen
Krieges, nach dem Zurückweichen Preußens in der Neuenburger Frage
und nach dem kläglichen Erfolge, den die deutschen Einheitsbestrebungen
genonunen hatten, auch in weitere Kreise gedrungen. Die Regierung
hingegen suchte die Ausbrüche der Unzufriedenheit durch eine 'starke
Polizeiherrschast, die oft nicht frei von Willkür war, zu verhindern.
d) Preußens Lage in Deutschland. Um Deutschland hatte sich