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kränkt hinweggeeilt war, von einer wild heranstürmenden Menge auf 
ben Schild gehoben wurde, obgleich er unter Thränen gebeten hatte, 
ihn mit der Bürde einer Krone zu verschonen. Aber auch die Fürsten 
gingen mit det Kirche Hanb in Hanb und drängten Lothar eine 
Königs würde auf, die sie dem selbstbewußten Schwabenherzog nicht 
gönnten. Die Kirche verlangte von Lothar, daß er zum Dank auf 
alle Kaiserrechte verzichten sollte, die der Krone durch das Wormser 
Concordat (1122) zugesprochen waren. Lothar that noch mehr. Er 
erließ sogar den Bischöfen den Lehnseid und war mit einem Versprechen 
der Treue zufrieden. Dazu bat er den Papst um Bestätigung seiner 
Königswahl. Die Grundsätze, auf denen seit Karls des Großen Zeit 
die Kaisermacht ruhte, wurden der Kirche geopfert. 
Schon durch die vereitelte Wahl tief gekränkt, wurde Friedrich 
von Schwaben noch feindlicher gegen Lothar gestimmt, als dieser ver¬ 
langte, er solle alle Hausgüter, die er von den Saliern geerbt hatte, 
und die oft durch den eingezogenen Besitz deutscher Fürsten vermehrt 
worden waren, herausgeben. Reichsgut und Familienbesitz ließen sich 
aber schwerlich nach so langer Zeit von einander trennen, und als nun 
Friedrich die Herausgabe verweigerte, that ihn Lothar in die Reichs¬ 
acht, verband sich aber zugleich vorsichtig mit dem mächtigen Hause der 
Welfen gegen ihn. 
Obgleich Friedrich der Schwiegersohn Heinrich des Schwarzen aus 
dem Hause der Welsen war, hatte er selbst bei der Königswahl keine 
Unterstützung bei diesem gefunden, und mit dem Tode seiner Gemahlin 
war jedes Band gelöst und jede Hoffnung vereitelt, die er noch auf 
die Hülfe welfischer Verwandten haben mochte; denn König Lothar 
vermählte zu dieser Zeit seine einzige Tochter mit dem Bayernherzog 
Heinrich dem Stolzen (1127), dem Schwager Friedrichs. Schon reich 
durch mancherlei Erbschaft wurde der Bayernherzog bald der mächtigste 
Fürst Deutschlands, als ihm Lothar auch noch das Herzogtum Sachsen 
zusprach, und b e Herzogsgewalt Heinrich des Stolzen, die man sich 
aber nur als vereinzelte unb beschränkte Rechte gegenüber den Königs¬ 
rechten und neben den Rechten der Grafen unb Vasallen, auch ber 
geistlichen Herren zu benfen hat, sich von ber Nordsee bis zu ben Alpen 
erstreckte. So war bic offene Feinbschaft zwischen Welfen (Gneisen) unb 
Staufen, (auch nach bem Stammschlosse Waiblingen bei Cannstabt 
Waiblinger, italienisch Ghibellinen genannt), bie inmitten Deutschlands 
lange, blutige Fehben herbeiführen sollte, burch ben beutfchen König
	        
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