— 190 —
kränkt hinweggeeilt war, von einer wild heranstürmenden Menge auf
ben Schild gehoben wurde, obgleich er unter Thränen gebeten hatte,
ihn mit der Bürde einer Krone zu verschonen. Aber auch die Fürsten
gingen mit det Kirche Hanb in Hanb und drängten Lothar eine
Königs würde auf, die sie dem selbstbewußten Schwabenherzog nicht
gönnten. Die Kirche verlangte von Lothar, daß er zum Dank auf
alle Kaiserrechte verzichten sollte, die der Krone durch das Wormser
Concordat (1122) zugesprochen waren. Lothar that noch mehr. Er
erließ sogar den Bischöfen den Lehnseid und war mit einem Versprechen
der Treue zufrieden. Dazu bat er den Papst um Bestätigung seiner
Königswahl. Die Grundsätze, auf denen seit Karls des Großen Zeit
die Kaisermacht ruhte, wurden der Kirche geopfert.
Schon durch die vereitelte Wahl tief gekränkt, wurde Friedrich
von Schwaben noch feindlicher gegen Lothar gestimmt, als dieser ver¬
langte, er solle alle Hausgüter, die er von den Saliern geerbt hatte,
und die oft durch den eingezogenen Besitz deutscher Fürsten vermehrt
worden waren, herausgeben. Reichsgut und Familienbesitz ließen sich
aber schwerlich nach so langer Zeit von einander trennen, und als nun
Friedrich die Herausgabe verweigerte, that ihn Lothar in die Reichs¬
acht, verband sich aber zugleich vorsichtig mit dem mächtigen Hause der
Welfen gegen ihn.
Obgleich Friedrich der Schwiegersohn Heinrich des Schwarzen aus
dem Hause der Welsen war, hatte er selbst bei der Königswahl keine
Unterstützung bei diesem gefunden, und mit dem Tode seiner Gemahlin
war jedes Band gelöst und jede Hoffnung vereitelt, die er noch auf
die Hülfe welfischer Verwandten haben mochte; denn König Lothar
vermählte zu dieser Zeit seine einzige Tochter mit dem Bayernherzog
Heinrich dem Stolzen (1127), dem Schwager Friedrichs. Schon reich
durch mancherlei Erbschaft wurde der Bayernherzog bald der mächtigste
Fürst Deutschlands, als ihm Lothar auch noch das Herzogtum Sachsen
zusprach, und b e Herzogsgewalt Heinrich des Stolzen, die man sich
aber nur als vereinzelte unb beschränkte Rechte gegenüber den Königs¬
rechten und neben den Rechten der Grafen unb Vasallen, auch ber
geistlichen Herren zu benfen hat, sich von ber Nordsee bis zu ben Alpen
erstreckte. So war bic offene Feinbschaft zwischen Welfen (Gneisen) unb
Staufen, (auch nach bem Stammschlosse Waiblingen bei Cannstabt
Waiblinger, italienisch Ghibellinen genannt), bie inmitten Deutschlands
lange, blutige Fehben herbeiführen sollte, burch ben beutfchen König