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legte den Grund zur Bildung einer dem Evangelium entsprechenden 
Landeskirche. Auch verpflichteten die Reformatoren von jetzt an die 
anzustellenden Geistlichen auf diese Konfession. Doch lag darin kein 
Glaubenszwang, wie ihn die katholische Kirche ausübte; denn die 
sogenannte Konkordienformel, welche bald darauf festgestellt wurde, be¬ 
stimmte ausdrücklich, daß „jedes menschliche Ansehen zu verwerfen und 
die Geltung der Symbole nur dadurch bestimmt sei, daß diese mit der 
heiligen Schrift übereinstimme." 
Ganz anders sah der Kaiser dieses Bekenntnis an. Entrüstet über 
die Kühnheit der Protestanten, ihm so offen entgegen zu treten, ließ 
er sogleich eine Widerlegung durch katholische Theologen abfassen (Kon- 
fntntion) und ebenfalls vorlesen, verbot aber, den Lutherischen eine 
Abschrift davon zu geben. Melanchthon jedoch verfaßte nach dem 
Gehörten eine Schutzschrift (Apologie), die der Kaiser weder vorgeleseu, 
noch überreicht haben wollte. Vielmehr gebot er streng, die Evangelischen 
sollten zur katholischen Kirche zurückkehren. Etwaige Mißbräuche werde 
er und der Papst schon abschaffen. 
Aber so bereitwillig die evangelischen Stände zu jedem Vergleich 
waren, ebenso fest hielten sie an dem einmal ausgesprochenen Bekenntnis. 
Dafür sprach sich der kaiserliche Reichsabschied sehr ungnädig aus und 
drohte mit Reichsexekution vieler harter Beschlüsse gegen die Protestanten. 
Darum unterschrieben diese den Reichsabschied nicht, gaben auch ihre 
Stimme nicht zur Wahl Ferdinands als römischer König, der nur von 
den katholischen Ständen erwählt wurde. Sie trennten sich dadurch 
auch in politischer Hinsicht von den Katholiken, unter denen einige, wie 
die bayerischen Herzöge, ebenfalls gegen die Wahl Ferdinands waren. 
Diese unerwartete Widersetzlichkeit hätte der Kaiser gern mit 
Waffengewalt unterdrückt; aber die Seinen rieten ihm vorsichtigere 
Mittel. Man wollte den Protestanten allerlei Prozesse anhängen, und 
das darin entscheidende Reichskammergericht wurde darum nur mit 
Katholiken besetzt. So dachte man den Widerstand der Evangelischen 
vereinzelt leichter zu vernichten. 
Da schlossen die Stände Augsburgischer Konfession zu Schmal¬ 
kalden in Thüringer Landen einen Bund (29. März 1531), sich gegen¬ 
seitig zu schützen, wenn das Reichskammergericht einen unter ihnen an¬ 
greifen würde. Dazu hatte der Kaiser mit dem Papste über Kriegs¬ 
rüstungen gegen die Protestanten verhandelt, und diese, selbst die Theo¬ 
logen, meinten es wohl vertreten zu können, wenn sie sich kriegsbereit
	        
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