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verlangten aber ein freies Concil deutscher Nation, welches nicht
unter dem ausschließlichen Einfluß des Papstes und ausländischer
Geistlichen stünde. Der Kaiser, erzürnt über diese Weigerung das
Concü zu beschicken, beschloß jetzt die Protestanten mit Gewalt
zur Unterwerfung unter das Concil zu zwingen. In dem nun
ausbrechenden schmalkaldtschen Krieg (1546—1547) wurden die
Städte und Fürsten des Buudes gänzlich besiegt und seine Häupter
gefangen genommen. Der Kurfürst Johann Friedrich von
Sachsen mußte seine sächsischen Erblande und die Kurwürde an
den Herzog Moriz von Sachsen abgeben, welcher, obgleich An-
Hanger der Lehre Luthers, sich auf die Seite des Kaisers ae-
stellt hatte.
§. 130.
Der Augsburger Religionsfriede.
Das Concil in Trient war 1545 eröffnet worden. Aber
der Kaiser gerieth bald selbst mit demselben in Zerwürfniß, weil
es keine Nachgiebigkeit zeigte und ihm ohne diese -eine Vereinigung
von Katholiken und Protestanten unmöglich schien. Als dazu das
Concil gegen des Kaisers Willen von Trient nach Bologna ver-
legt wurde, suchte er allein ohne das Concil im Reiche eine Eini-
gung herzustellen. So wurde 1548 das Augsburgische In¬
terim abgeschlossen, d. i. eine Verordnung, wie es in kirchlichen
Dingen bis zur Entscheidung auf einem allgemeinen Concil im
Reiche gehalten werden sollte.
Neue Unruhen folgten diesem Interim, indem beide Theile
mit demselben nicht zusrieden waren. Am hartnäckigsten wider-
setzte sich die protestantische Stadt Magdeburg. Der Kaiser-
erklärte die Acht über sie und gab dem protestantischen Kurfürsten
Moriz von Sachsen den Auftrag, die Acht zu vollziehen. Aber
nach einer langen Belagerung übte Moriz Milde gegen die Stadt
und wendete sich, unterstützt vom Golde des französischen Königs,
dem er die Auslieferung der deutschen Reichsstädte Metz, Toul,
Verdun, Cambray versprach, gegen den Kaiser, der krank in Inns-
brnck lag. Kaum konnte dieser der Gefangenschaft noch entkom-
men; da er aber ohne Heer war, beauftragte er seinen Bruder
Ferdinand, mit Moriz zu unterhandeln. So kam 1552 der Ver¬
trags zu Passau zu Stande; den Bekennern der Augsburger
Confession wurde freie Religionsübung zugesichert, der Landgraf
Philipp von Hessen und der Kurfürst Johann Friedrich von Sachsen,
die noch immer in Haft gehalten wurden, mußten frei gegeben