halten werde, bezeichnete einstens Bismarck als das zu erstrebende
Ziel deutscher Marinepolitik. So kehren für Deutschland die Zeiten
der Hansa wieder, aber dieses Mal schützt eine starke Reichsgewalt
die Reichsmarine. —
Das Finanzwesen des Deutschen Bundes wurde besser geregelt
als im alten Reiche. Es wurde eine Bundeskanzlei- und Bundes-
matrikularkasse mit Filialkassen eingerichtet; in dieselben hatten die ®unbe-
einzelnen Bundesstaaten ihre matrikularmäßigen Beiträge zu zahlen,
deren Höhe von der Bundesversammlung bestimmt wurde, die auch
über die Verwendung derselben Aufsicht führte. In die Bundes¬
kanzleikasse zahlten übrigens alle Einzelstaaten gleichmäßige Be¬
träge. — Im Norddeutschen Bunde und im heutigen Reiche wurden^J^Nord-
dem Bunde bezw. dem Reiche als Haupteinnahmequellen Zölle, Rutschen
Verbrauchssteuern und Einnahmen aus Post und Telegraphie über- Reich,
wiesen. In dem Falle, daß diese Beträge nicht genügen, müssen,
solange Reichssteuern noch nicht eingeführt sind (und diese sind bis
heute noch nicht eingeführt), die Matrikularbeiträge der Bundes¬
staaten aushelfen. In besonders dringenden Fällen sind Anleihen
zu machen. Ein genauer Reichshaushaltsetat wird vor Beginn des
Etatsjahres durch ein Reichsgesetz festgestellt. Die Ausgaben des
Reiches für die mannigfachen Reichsinstitutionen, für die Reichs¬
ämter, für Heer und Marine sind außerordentlich gestiegen, und
die Bundesstaaten haben augenblicklich hohe Matrikularbeiträge an
das Reich zu zahlen. — In den Territorien wurde den Land- °yyen
tagen das Budgetrecht eingeräumt, wie im Reiche dem Reichstage. f"taaten-
Die Haupteinnahmen der Einzelstaaten bestehen heute in Domänen,
Bergwerken, Steuern rc. Die Staatsausgaben sind auch hier im
Verhältnis zu früher sehr gestiegen. —