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feiner Verdienste gebührende Besoldung zu bestimmen) bey-
zuordnen . . wann sich aber . . befindet und zeiget, daß ein-
oder anderer Officier oder Soldat in des Reichs Dienst vor dem
Feind, oder sonst durch Kranckheit zu Grund gangen, ist deren
Hinterbliebenen Weib und Kindern der ausständige Sold, samt der
Verlassenschafft, . . abzufolgen.
N. Slg. d. R. A. T. IV., S. 22 s.
311a. (1722. Instruktion für das General-Direktorium. Art. I,
§ 15:) Zu allen Thorschreiber-, Mühlenbereuter-, Polizeireuter-,
Ausreuter- und dergleichen geringeren Bedienungen wollen wir
niemand anders als In valid en-Unterofficiers und Soldaten
emploiret wissen, und zwar solche, die unter unserer allergnädigsten
Approbation von unseren General-Adjutanten jedesmal in Vorschlag
gebracht werden. Altmann, a. a. O., T. I, S. 113.
311b. Vgl. Sz. 268 am Ende.
312a. (1521. Ordnung des Land-Friedens zu Worms, Tit. XV:)
Und als viel Reisige und Fuß-Knecht sind, der eines Theils kein
Herrschafft haben, auch etliche Dienst verpflicht, darinn sie sich wesent¬
lich doch nicht halten, oder die Herrschafft, daranff sie sich ver¬
sprechen, ihr zu Recht und Billigkeit nicht mächtig seyn, sondern
in Landen ihrem Vortheil und Reuterey nachreiten; Ordnen . .
Wir, daß Hinfür solche Reisige und Fußknecht im Heil. Reich
nicht sollen gedultei . . werden . .
N. Slg. d. R. A. T. II, S. 201.
312 b. S. Sz. 151.
312 c. (1569. Reichstagsabschied zu Frankfurt, § 8s.) . .
dieweil es leider! sichtiglich an dem, daß das jetzig gemein Wesen
mehrentheils Teutschen Kriegs-Volcks, so hiebevor vor anderen
Nationen, wegen kündlicher Frommkeit, Zucht und Erbarkeit den
Preiß gehabt, nunmalen ein Ansehen fast barbarischer Art gewinnen,
auch in ein solche Freyheit verwandelt werden will, daß in die
Länge kein Biedermann bey Hauß und Hofs, auch kein Herr bey
Land und Leuten bleiben soll — Als dann auch noch diese
merckliche große Gefahr für Augen, da das in Franckreich geführt
Teutsche Kriegsvolck ettoan zurück getrieben, oder sonsten zum Abzug
kommen solt, daß der gantze Schwal und Überlast solcher frey¬
willigen, ungezeumten Haussen, darbey kein Regiment, sondern nur
höchste Freywilligkeit zu Verbringung alles Übels gespürt, nicht