Full text: Staat und Verwaltung in der römischen Kaiserzeit (H. 13)

Die Verwaltung Roms 13 
der Bürgerkriege herbeigeführt wurde, da dieser Monat also unserm Reich 
viel Glück gebracht hat, beschloß der Senat, ihn Augustus zu nennen" (i. I- 8 
v. (Ihr.; überliefert bei Macrobius, Saturnalien 1, 12, 35). 
III. Die Ritter. 
Bio 53,15: ,,Aus den Rittern bestimmt der Kaiser die Kriegstribunen, 
und zwar ebenso solche, die künftig Senatoren werden sollten', als auch wirk¬ 
liche Ritter; die ersteren werden dabei nur in die Standlager der Bürger- 
truppen, der Legionen und der städtischen Besatzung geschickt; die letzteren 
in die der Älen und Kohorten.2 Huch die Verwaltungsbeamten werden zum 
großen Teil aus dem Ritterstande genommen."3 
IV. Das Heer. 
Tac. ann. 4,5 (23 n. (Ehr.): „Die hauptheeresmacht lag am Rhein, 
zum Schutze Germaniens und Galliens. Sie belief sich auf acht Legionen. 
Spanien hielten drei Legionen in Schach. Afrika hatte zwei Legionen, eben¬ 
so viele Ägypten, Syrien vier. Längs des Donauufers lagen zwei in Panno¬ 
nien, zwei in ITtösien, ebenso viele in Dalmatien. Diese letzten sollten den Le¬ 
gionen Pannoniens und TTlöfiens, denen sie den Rücken deckten, oder Italien 
zu Hilfe kommen, falls es dort not tue. An geeigneten Stellen der Provinzen 
befanden sich sodann noch Dreiruderer, Reitergeschwader und hilfstruppen, 
und ihre Zahl war im Verhältnis zu der der Legionskohorten nicht viel ge¬ 
ringer: doch wäre es unsicher, sie einzeln hier auszuzählen, da sie gemäß 
dem Brauche der Seit bald hierhin bald dorthin geworfen werden, und da 
ihre Zahl sehr schwankt.'14 
V. Die Verwaltung Roms. 
\. vezirkseinteilung. 
Bio 55, s: „Auguftus teilte die Stadt Rom in vierzehn Regionen und 
bestimmte, daß alljährlich aus den Ädilen, den Volkstribunen und Prätoren 
für jede derselben ein Vorsteher gewählt würde." 
2. Das Verpflegungswesen. 
Augustus imMon. Ane. 1,32: ,,3n einer Zeit höchsten Getreidemangels 
wies ich die Versorgung Roms mit Getreide nicht von mir und habe sie so 
1 IDer in Öen Senat eingetreten war, war vom Gssiziersdienst ausge¬ 
schlossen, um den militärischen Einfluß der Senatoren möglichst zu beschränken. 
8 Da das Kommando über die Heiter dem Legionstribunat im Hange vor¬ 
angeht, bedeutet diese Bestimmung eine Zurücksetzung der Senatoren. 
3 Ihre Kompetenzen im einzelnen s. S. 14, 16ff., 21, 22, 24, 25, 31. 
4 Daß die Stärke des stehenden Heeres weit unter den Bedürfnisstand herab- 
gedrückt war, ist einer der verhängnisvollsten Mängel des Kaisertums.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.