Full text: Staat und Verwaltung in der römischen Kaiserzeit (H. 13)

Die Steuern 23 
sorgungskasse für die ausgedienten Soldaten auf den Einnahmen aus ihr 
ruhe" {Tac. ann. 1,7s). 
„Nach der Einziehung von Kappadozien als Provinz erklärte Tiberius, 
mit Hilfe ihrer Abgabe die einprozentige verkaufsteuer auf die Hälfte er¬ 
mäßigen zu können" {Tac. ann. 2,42); „doch stellte er sie i. 3. 31 in der 
alten höhe wieder her" {Dio 58,16,2). 
3. Zklavensteuer. 
„Da Auguftus Geld für die Kriegsausgaben und die Löschmannschaf¬ 
ten brauchte, führte er eine vierprozentige Steuer für den verkauf der Sklaven 
ein" {Dio 55,31). „Nero hat die Abgabe dahin geändert, daß sie von den 
Verkäufern zu leisten war {Tac. ann. 13,31). 
4. Besteuerung der Provinzen. 
„Die Provinzialgrundstücke sind auf Grund der vom Kaiser oder von 
Kaiserlichen Beamten vorgenommenen Schatzung teils zu direkten Umlagen 
verpflichtet, teils zur Leistung einer fixierten, gemeinsamen Steuersumme1; 
zu der letzteren gehören alle im Bereich des Senatsregiments gelegenenen 
Provinzen, zu den ersteren die des Kaiserlichen Verwaltungsgebietes" {Gaius 
2, 21y 
„von Diokletian wurde eine Grundsteuer eingeführt, welche das 
ganze Reich gleichmäßig umfaßte, beruhend auf einer Steuereinheit, die nach 
dem (Ertragswert des Bodens festgestellt war, und daneben auf einer Zählung 
teils der für den Landbau verwendeten freien oder unfreien Arbeiter, teils 
der Häupter Vieh" {Cod. Theod. 11,20,6). 
5. Zudensteuer. 
„vefpafian legte den Juden eine Abgabe von zwei Drachmen3 auf den 
Kops auf, die jährlich dem Tempel des Kapitolinischen Jupiters einzuliefern 
waren und die, von Moses für Jehovah als Tempelsteuer eingesetzt, er auf 
Jupiter übertrug" {Josephus 1 7,66). „Unter Domitian wurde diese Abgabe 
mit besonderer Härte eingetrieben. ITtan zog vor den $iskus, wer, ohne es 
einzugestehen, wie die Juden lebte, oder die, die ihren Ursprung verleugneten, 
um die ihrem Volke aufgelegte Abgabe nicht leisten zu müssen. 3ch erinnere 
mich, sagt Sueton {c. 12), als junger Mensch dem Schauspiel beigewohnt zu 
haben, daß von dem Prokurator vor zahlreicher Versammlung ein Greis von 
90 Jahren darauf untersucht wurde, ob er beschnitten sei." 
1 Die die Gemeinden durch Umlagen aufzubringen haben. 
2 Der Unterschied gleicht sich allmählich aus. 
3 1 Drachme — 80 Pf.
	        
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