Zölle. Steuererhebung. Die Reichskassen 25
stehenden Einkünfte einziehen), in alle Kaiserlichen und in die Senatsprovin¬
zen *, in denen die Prokonsuln die Eintreibung der Steuern veranlassen."
„Ihnen war ausdrücklich verboten, mehr Geld einzutreiben, als der Senat
verfügt und der Kaiser befohlen hatte" (Bio 53,15).
Papinian, Big. 50,1.17,7: „Die Grundsteuer wird von den Verwal¬
tungsbeamten der Gemeinde eingezogen und gemeinsam dem Prokurator ab¬
geliefert."
c) Steuerprozeß.
„Claudius bestimmte, daß in der gesamten Ziviljurisdiktion zwischen
Fiskus und privaten die Kaiserlichen Gbersteuereinnehmer mit derselben
Wirkung zu entscheiden hätten, wie er selbst" (Tac. ann. 12, eo).
B. Die Reichskassen.
1. Kaiserliche Kaffen.
„Die Verwaltung seines Vermögens, des Patrimoniums, und der Ein¬
nahmen der Kaiserlichen Kasse, des Fiskus, übertrug stugustus erprobten
Sklaven und Freigelassenen, die, einmal beauftragt, zumeist im Amte blie¬
ben, bis sie alt wurden" (Tac. ann. 4, e).
„vitellius (und nach ihm für die Dauer Hadrian) hat die von Frei¬
gelassenen besetzten Stellen Rittern übertragen" (Tac. hist. 1,58).
Aagustus im Mon. Ane. 3,17: „viermal habe ich mit eigenem Gelde
der Staatskasse ausgeholfen und ihren Vorstehern im ganzen 150 Millionen
zukommen lassen."
„3m Jahre 62 n. Ehr. erklärt der Kaiser mit tadelndem Blick aus die
früheren Kaiser, welche durch ihre Verschwendung die noch nicht fälligen (Ein¬
nahmen angegriffen hatten, daß sein Privatfiskus jährlich 60 Millionen Se¬
sterzen mehr für den Staat ausgebe, als er von ihm einnehme" (Tac. ann,
15, 18).
„Die Beamten des Kaiserlichen Reichsfinanzministeriums2 haben auf
dem Graiansforum ihren Standort" (Ulpian 134).
2. Solöatenöerforgungsfaffe.
„Ich habe i. 3- 6 n. Ehr. die militärische Versorgungskasse eingerichtet,
aus der jene Soldaten Prämien erhalten sollten, die 20 und mehr Dienst-
jahre hinter sich hätten; zu seiner Unterstützung habe ich aus meinen Mit¬
teln 170 Millionen zugegeben" (Mon. Ane. 3,35s.).3 „Rn die Spitze stellte
1 Für die Einkünfte des Kaisers, welche ihm — wie das afrikanische Ge¬
treide — zustehen, rät daher IHäcenas dem stugustus (Dio 52,28): „Kaiserliche
Finanzbeamten überallhin zu senden, um auch in den senatvrischen Provinzen
einzutreiben, was dem Fiskus zukommt."
3 Dazu gestalten sich allmählich die Kaiserlichen Kassen aus.
9 3hre regelmäßigen (Einnahmequellen bildeten die 5 Prozent Erbschafts¬
steuer und die 1 Prozent Verkaufssteuer.