I. Der Kaiser.
1. Die Begründung des Prinzipats durch Augustus.
Augustus im Monumentum Ancyranum 6, 13: „3n meinem siebten
Konsulat (d. 3- 27 v. Chr.) habe ich nach Unterdrückung der Bürgerkriege den
Staat aus meiner Gewalt dem Gutdünken des Senats und des Volkes zurück¬
gegeben. Durch Senatsbeschluß wurde mir dafür der (Ehrenname Hugustus1
verliehen (am 26. Januar desselben Jahres). Seit diesem Tage überragte
ich alle andern im Staate durch meine würde,- doch hatte ich darum nicht
mehr Amtsgewalt als meine Amtsgenossen" (d. s. Tribunen und Konsuln).
Tacitus, ann. 1,1: „Hugustus übernahm die Herrschaft über den durch die
Bürgerkriege erschöpften Staat unter dem Titel ,(Erster Bürger'."2
Dio 53,17: „Dennoch geschieht alles gemäß dem Millen der neuen
Herrscher. Damit sie diese Macht nicht durch Gewalt, sondern auf Grund
der alten Gesetze zu haben scheinen, ziehen sie alle die Gewalten an sich,
die während der Republik, dem allgemeinen lvillen entsprechend, in Kraft
gewesen waren."
„Sehr häufig werden sie zunächst Konsuln." „Prokonsuln heißen
sie immer dann, wenn sie außerhalb der Stadtgrenze weilen" (Dio ebd.).
„Doch hat der Senat dem Hugustus die prokonsularische Gewalt schon i.3- 23
auf Lebenszeit übertragen, so daß er sie weder beim (Eintritt in die Stadt-
grenze3 niederzulegen noch später zu erneuern brauchte? 3m Untertanen»
1 Dio 53,15: „Hur dem Ehrwürdigsten und heiligsten kommt die Bezeich¬
nung Hugustus zu." Das TDort wird dann mehr und mehr Amtsbezeichnung und
tritt als solche hinter den Namen: z. B. Imperator Caesar Vespasianus Augustus.
2 (princeps); auch diese Bezeichnung ist ursprünglich nur (Ehrentitel; sie
wahrt den republikanischen Charakter durch die Anerkennung der bürgerlichen
Gleichheit. Der Monarchie fehlt in Rom der Harne. „Denn der Harne Allein¬
herrscher ist den Römern so sehr verhaßt, daß sie ihre Kaiser weder Diktatoren
noch Könige noch mit einer anderen Bezeichnung für den Alleinherrscher nennen
wollen" (sagt Dio 53,17). Die seit Septimius Severus einsetzende Bezeichnung
des Kaisers als ,,Herrn" (dominus) ist orientalischen Ursprungs.
3 3st in der Kaiserzeit Italien bis zu den Alpen. 3n dieser Beftimmnng
lebt eine Institution der Republik fort: die Verbannung der feldherrlichen Macht¬
befugnis aus Italien durch Sulla. IRit Rücksicht auf sie legt denn auch Augustus
seine Leibwache noch in italienische Landstädte wie Aquileia, und erst (Xiberius
hat, auch hier mit dem Schein der Konstitution brechend, die Garde in Rom ver¬
einigt. — Der Prokonsultitel wird stehend denn auch erst mit Diokletian, also
als Rom aufhört, Sitz des Regiments zu fein.
4 was sich in dem stehenden Titel Imperator seitdem ausgedrückt hat.