Full text: Staat und Verwaltung in der römischen Kaiserzeit (H. 13)

I. Der Kaiser. 
1. Die Begründung des Prinzipats durch Augustus. 
Augustus im Monumentum Ancyranum 6, 13: „3n meinem siebten 
Konsulat (d. 3- 27 v. Chr.) habe ich nach Unterdrückung der Bürgerkriege den 
Staat aus meiner Gewalt dem Gutdünken des Senats und des Volkes zurück¬ 
gegeben. Durch Senatsbeschluß wurde mir dafür der (Ehrenname Hugustus1 
verliehen (am 26. Januar desselben Jahres). Seit diesem Tage überragte 
ich alle andern im Staate durch meine würde,- doch hatte ich darum nicht 
mehr Amtsgewalt als meine Amtsgenossen" (d. s. Tribunen und Konsuln). 
Tacitus, ann. 1,1: „Hugustus übernahm die Herrschaft über den durch die 
Bürgerkriege erschöpften Staat unter dem Titel ,(Erster Bürger'."2 
Dio 53,17: „Dennoch geschieht alles gemäß dem Millen der neuen 
Herrscher. Damit sie diese Macht nicht durch Gewalt, sondern auf Grund 
der alten Gesetze zu haben scheinen, ziehen sie alle die Gewalten an sich, 
die während der Republik, dem allgemeinen lvillen entsprechend, in Kraft 
gewesen waren." 
„Sehr häufig werden sie zunächst Konsuln." „Prokonsuln heißen 
sie immer dann, wenn sie außerhalb der Stadtgrenze weilen" (Dio ebd.). 
„Doch hat der Senat dem Hugustus die prokonsularische Gewalt schon i.3- 23 
auf Lebenszeit übertragen, so daß er sie weder beim (Eintritt in die Stadt- 
grenze3 niederzulegen noch später zu erneuern brauchte? 3m Untertanen» 
1 Dio 53,15: „Hur dem Ehrwürdigsten und heiligsten kommt die Bezeich¬ 
nung Hugustus zu." Das TDort wird dann mehr und mehr Amtsbezeichnung und 
tritt als solche hinter den Namen: z. B. Imperator Caesar Vespasianus Augustus. 
2 (princeps); auch diese Bezeichnung ist ursprünglich nur (Ehrentitel; sie 
wahrt den republikanischen Charakter durch die Anerkennung der bürgerlichen 
Gleichheit. Der Monarchie fehlt in Rom der Harne. „Denn der Harne Allein¬ 
herrscher ist den Römern so sehr verhaßt, daß sie ihre Kaiser weder Diktatoren 
noch Könige noch mit einer anderen Bezeichnung für den Alleinherrscher nennen 
wollen" (sagt Dio 53,17). Die seit Septimius Severus einsetzende Bezeichnung 
des Kaisers als ,,Herrn" (dominus) ist orientalischen Ursprungs. 
3 3st in der Kaiserzeit Italien bis zu den Alpen. 3n dieser Beftimmnng 
lebt eine Institution der Republik fort: die Verbannung der feldherrlichen Macht¬ 
befugnis aus Italien durch Sulla. IRit Rücksicht auf sie legt denn auch Augustus 
seine Leibwache noch in italienische Landstädte wie Aquileia, und erst (Xiberius 
hat, auch hier mit dem Schein der Konstitution brechend, die Garde in Rom ver¬ 
einigt. — Der Prokonsultitel wird stehend denn auch erst mit Diokletian, also 
als Rom aufhört, Sitz des Regiments zu fein. 
4 was sich in dem stehenden Titel Imperator seitdem ausgedrückt hat.
	        
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