6 Landung Wilhelms von Oranien 1688. Flucht Jakobs II. nach Frankreich
erfüllter Fürst, verscherzte sich Jakob II., der schließlich doch die An¬
erkennung als König gefunden hatte, die Achtung und Liebe aller
Parteien. Sein Verhältnis zu Ludwig XIV. gestaltete sich vollends
zum Vasallentum, und sein Eifer für den Katholizismus riß ihn zu
einer Reihe von ungesetzlichen Handlungen fort: er nahm katholische
Offiziere in das Heer und die Ämter aus, drang überhaupt auf Be¬
seitigung der Testakte und machte unter dem Scheine, als beabsichtige
er eine allgemeine Religionsfreiheit einzuführen, den Versuch, den
katholischen Glauben als einzige Staatsreligion wiederherzustellen; hatte
doch in diesen Tagen (1685) auch Ludwig XIV. das Edikt von Nantes
ausgehoben. Die Aufregung der Bevölkerung stieg noch, als 1688 ein
Prinz von Wales geboren wurde, als somit die Aussicht sich eröffnete,
eine katholische Dynastie werde in England dauernd die Herrschaft
ausüben.
^Landung Wilhelms von Orauien 1688. Flucht Jakobs II.
nach Frankreich.] Unter solchen Verhältnissen wandten sich Whigs
und Tories gemeinsam an deu Statthalter der Niederlande, den Prinzen
Wilhelm von Oranien, einen Mann von hervorragender Begabung
und staatsmännischer Klugheit, der überdies eine protestantische Tochter-
Jakobs II., Maria, zur Gemahlin hatte, mit der Bitte, er möge nach
England kommen, um die Rechte der protestantischen Kirche aufrecht zu
erhalten. Wilhelm setzte sich besonders mit Kurfürst Friedrich III. von
Brandenburg (1688—1713), der ihm 9000 Mann unter Marschall
Schömberg sandte, in Verbindung und landete im November 1688 auf
englischem Boden. Der König flüchtete unter tiefen Demütigungen
nach Frankreich. Da Wilhelm zur Berufung eines Parlaments nicht
berechtigt war — denn dieses Recht stand nur dem Könige zu — so
trat 1689 nur eine sogen. Konvention zusammen, die zunächst darüber
beriet, wie man ans der „Revolution" wieder in geordnete, gesetzliche
Verhältnisse gelangen könne, und dann dem Oranier und seiner Gemahlin
die Königskrone anbot. Eine Declaration of rihgts [deklctrefch’n of
reits], d. i. eine Erklärung der Rechte, gewährte dem englischen Volke
die Sicherheit des Besitzes aller bisher erworbenen Rechte und Freiheiten.
Nach langen Religions- und Verfaffungskämpfm stand also folgendes
fest: England behielt ferne Hochkirche und fein gemäßigtes Konig'-
tum, und überdies: die Personalunion mit den Niederlanden kam
gerade dem Jnselreich am meisten zu statten.