Full text: Vom Westfälischen Frieden bis zu Kaiser Wilhelm II. (Teil 3 = 7 [des Gesamtw.])

6 Landung Wilhelms von Oranien 1688. Flucht Jakobs II. nach Frankreich 
erfüllter Fürst, verscherzte sich Jakob II., der schließlich doch die An¬ 
erkennung als König gefunden hatte, die Achtung und Liebe aller 
Parteien. Sein Verhältnis zu Ludwig XIV. gestaltete sich vollends 
zum Vasallentum, und sein Eifer für den Katholizismus riß ihn zu 
einer Reihe von ungesetzlichen Handlungen fort: er nahm katholische 
Offiziere in das Heer und die Ämter aus, drang überhaupt auf Be¬ 
seitigung der Testakte und machte unter dem Scheine, als beabsichtige 
er eine allgemeine Religionsfreiheit einzuführen, den Versuch, den 
katholischen Glauben als einzige Staatsreligion wiederherzustellen; hatte 
doch in diesen Tagen (1685) auch Ludwig XIV. das Edikt von Nantes 
ausgehoben. Die Aufregung der Bevölkerung stieg noch, als 1688 ein 
Prinz von Wales geboren wurde, als somit die Aussicht sich eröffnete, 
eine katholische Dynastie werde in England dauernd die Herrschaft 
ausüben. 
^Landung Wilhelms von Orauien 1688. Flucht Jakobs II. 
nach Frankreich.] Unter solchen Verhältnissen wandten sich Whigs 
und Tories gemeinsam an deu Statthalter der Niederlande, den Prinzen 
Wilhelm von Oranien, einen Mann von hervorragender Begabung 
und staatsmännischer Klugheit, der überdies eine protestantische Tochter- 
Jakobs II., Maria, zur Gemahlin hatte, mit der Bitte, er möge nach 
England kommen, um die Rechte der protestantischen Kirche aufrecht zu 
erhalten. Wilhelm setzte sich besonders mit Kurfürst Friedrich III. von 
Brandenburg (1688—1713), der ihm 9000 Mann unter Marschall 
Schömberg sandte, in Verbindung und landete im November 1688 auf 
englischem Boden. Der König flüchtete unter tiefen Demütigungen 
nach Frankreich. Da Wilhelm zur Berufung eines Parlaments nicht 
berechtigt war — denn dieses Recht stand nur dem Könige zu — so 
trat 1689 nur eine sogen. Konvention zusammen, die zunächst darüber 
beriet, wie man ans der „Revolution" wieder in geordnete, gesetzliche 
Verhältnisse gelangen könne, und dann dem Oranier und seiner Gemahlin 
die Königskrone anbot. Eine Declaration of rihgts [deklctrefch’n of 
reits], d. i. eine Erklärung der Rechte, gewährte dem englischen Volke 
die Sicherheit des Besitzes aller bisher erworbenen Rechte und Freiheiten. 
Nach langen Religions- und Verfaffungskämpfm stand also folgendes 
fest: England behielt ferne Hochkirche und fein gemäßigtes Konig'- 
tum, und überdies: die Personalunion mit den Niederlanden kam 
gerade dem Jnselreich am meisten zu statten.
	        
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