Full text: Grundriß der allgemeinen Geschichte für gelehrte Schulen

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von 323 v. Chr. bis auf Christus. 
ihren Gütern Steuer zahlen, im Kriege unentgeldlich dienen und 
dabei den Anbau ihrer Güter oft versäumen mußten, wurden die 
letzten, häufig gezwungen, bei den Patriciern gegen übermäßige 
Procente Geld aufznnehmen. Wer sich und daö Seinige für eine 
erhaltene Summe verpfändet hatte (nexus), wurde, wenn er daö 
Darlehen in einer bestimmten Frist nicht znrückzahlen konnte, dem 
Gläubiger als Schuldknecht (addictus) zugesprochen und verlor 
alle bürgerlichen Rechte (eapite deminulus). 
Sobald von den Tarquiniern nichts mehr zu befürchten war, 
mißbrauchten die Patricier ihren Reichthum und ihre Macht zu 
schnöden Mißhandlungen ihrer plebejischen Schuldner. Ja, sie 
wagten es sogar, das beim Ausbruche deS Krieges mit den Vols¬ 
kern, Sabinern und andern Völkerschaften gegebene Versprechen 
einer Erleichterung der Schuldenlast, nach erreichtem Zwecke uner¬ 
füllt zu lassen. Da erregten die Plebejer einen Aufstand, verließen 
'beim abermaligen Auömarsche ins Feld Fahnen und Führer, zogen 
bewaffnet über den Anio und besetzten den heiligen Berg, drei 
röm. Meilen von Rom, drohend, dort eine neue Stadt bauen zu 
wollen (494). Nur durch daö Versprechen einer Erleichterung 
der Schuldenlast und durch daö Zugeständniß von Vertretern ihrer 
Rechte gegenüber den Patriciern, so wie durch des Meneniuö 
Agrippa gemüthliche Paränefe vom Magen und den empörten 
Gliedern konnte die Rückkehr der Unzufriedenen bewirkt werden. 
Die neuen plebejischen Beamten, die Volkstribnnen (tribuni 
plebis), jetzt fünf und später zehn, befassen zwar keine vollziehende 
Gewalt (imperium) und deßhalb auch keine Liktoren, sondern 
Boten (viaioreO zu Amtsdienern; aber ihre Personen wurden 
für unverletzlich (sacrosancti) erklärt, und sie hatten die Befugniß, 
die Plebejer gegen den Mißbrauch der Gewalt von Seiten der 
hohen Staatsbeamten, selbst eines Diktators zu wahren, so daß 
sie diesem, wie den Eonsuln zum Trotze, der plebejischen Gemeinde 
untersagen konnten, sich zum Kriegsdienste zu stellen (delectum 
inhibere) und die Kriegssteuer (tlibutum) zu zahlen. Sie hatten 
ferner das Recht, deit Sitzungen deö Senates anzuwohnen und 
die Begchlußnahme durch ihr Veto zu verhindern, und jeder Senats¬ 
beschluß (senatus consultuni) erhielt feine Wirksamkeit als solcher 
erst durch ihre Genehmigung. Dadurch aber, daß die Tribnnen
	        
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