Full text: Grundriß der Kirchengeschichte für höhere Lehranstalten

Einteilung. 
§ 1. Während die heilige Schrift die ideale Grundlage 
des Reiches Gottes enthält, zeigt die Kirche die reale Ge¬ 
staltung desselben. Kirche kann zwar jede Glaubensgenossen¬ 
schaft genannt werden; ohne nähere Bezeichnung aber ver¬ 
steht man unter diesem Ausdruck überall die christliche Kirche 
oder die auf den Glauben an Jesus Christus gegründete 
Lebensgemeinschaft. 
Anmerkung 1. Unterscheidung zwischen Reich Gottes und Kirche, 
zwischen sichtbarer und unsichtbarer Kirche. 
Anmerkung 2. Andere Bedeutungen des Wortes Kirche: Anstalt 
zur Vermittlung des Heils, Gottesdienst, gottesdienstliches Gebäude u. a. 
Anmerkung 3. Ableitung des Wortes Kirche: 
1) Aus dem Griechischen Kvgia%y sc. olv.ia —' Haus des Herrn, 
wie bei christlichen Schriftstellern tö %vQiavi6v — Tempel, 
womit die Bemerkung des Abtes Walafried von Reichenau 
(t 849) übereinstimmt: secundum nostram barbariem quae 
est theodisca domus Dei Kyrch appellatur. (Vergl. 
church.) Hiernach erklärt sich der Ausdruck wie manche andere, 
die seit Einführung des Christenthums in den Volksmund 
der Deutschen aus dem Griechischen und Lateinischen aufgenommen 
wurden, z. B. Priester, Mönch, Bischof, Kloster, Dom, Altar. 
2) Aus dem Lateinischen: curia —• Versammlung. 
3) Aus dem Germanischen: küren oder horch (Hain). 
§ 2. Die Entwicklung der christlichen Kirche wird in 
der Kirchengeschichte dargestellt, welche als Theil der all¬ 
gemeinen Religionsgeschichte den Gesetzen der wissenschaftlichen 
Forschung unterliegt und ihren Inhalt aus Quellen schöpft. 
Diese sind 1) Urfunben und zwar a.) öffentliche, z. B. 
Beschlüsse von Kirchenversammlungen, gottesdienstliche (li¬ 
turgische) Anordnungen, Bekenntnißschriften, Staatsgesetze 
über das Kirchenwesen; b.) private, z. B. Schriften von Zeit- 
Löhlein, Kirchengeschichte. j
	        
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