Object: Stoffe für den Unterricht in den Realien ([Nr. 11])

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Europa im allgemeinen. 
Bekenner. Sie hat sich im Laufe der Jahrhunderte in verschiedene Hauptbekennt- 
nisse (Konfessionen, Kirchen) geteilt die bekanntesten sind: 1) die römisch-katho¬ 
lische, 2) die griechisch-katholische, 3) die evangelisch-lutherische und evangclisch- 
reformierte (zusammen oft die protestantische genannt). Außer diesen giebt es noch 
etwa 100 christliche Sekten. Zu den Religionen, die nur einen Gott verehren, 
gehören außer der christlichen noch die mosaische (jüdische) und die mohamme¬ 
danische (Islam). Die Völker, welche m e h r e r e Götter verehren, nennt man 
Heiden. Die meisten Bewohner Europas bekennen sich zur christlichen Religion. 
In N.-Afrika und Vorder-Asien gehört die Mehrzahl der Bewohner zum Islam. 
In dem übrigen Afrika und Asien, sowie in Amerika und Australien sind die Einge¬ 
borenen zum größten Teil noch Heiden. Doch arbeiten unter ihnen Missionare. 
Die eingewanderten Europäer sind hier Christen. Inden sind über die ganze 
Erde zerstreut. Mehr als 2/s der Menschen sind noch Heiden.. — d. Staats¬ 
verfassung. Die Menschen bilden eine Menge von Gesellschaften, die sich unter 
bestimmten Gesetzen vereinigt haben, um in Ruhe und Sicherheit miteinander zu 
leben. Solche Menschengesellschaften nennt man Staaten. Die Staaten werden 
entweder von einem erblichen Fürsten (Kaiser, König, Großherzog u.s.w.) 
beherrscht und heißen dann Monarchieen (Kaiserreich, Königreich u.s.w.), oder 
sie wählen sich ein Oberhaupt (einen Präsidenten) immer nur auf wenige 
Jahre und heißen dann Freistaaten oder Republiken. Wenn in einem 
Staate die Unterthanen dem Monarchen gegenüber rechtlos sind, so ist der Staat 
eine Despotie (z. B. Persien), der Monarch ein Despot. Hat in einem 
Staate der Monarch allein die gesetzgebende Macht, so ist der Staat eine unbe¬ 
schränkte Monarchie (z. B. Rußland). Wird aber der Staat nach einer Ver¬ 
fassung (Konstitution) regiert, nach welcher auch die Volksvertretung bei der 
Gesetzgebung beteiligt ist, so ist er eine beschränkte oder konstitutionelle 
Monarchie (z. B. Preußen). Nur die ganz wilden, umherschweifenden Völker 
bilden keine Staaten ; die einzelnen Familien derselben gehorchen nur ihren Ober¬ 
häuptern. Alle lassen sich höchstens von dem Bejahrtesten oder Stärksten unter 
sich als Häuptling regieren. — Die Ansdrücke Staat und Volk sind nicht zu 
verwechseln. Ein Volk kann mehrere Staaten bilden (z. B. das deutsche Volk); 
wiederum können in einem Staate mehrere Völker wohnen (z. B. in Rußland). 
III. Europa. 
h 8. Europa im allgemeine». a. Lage. Europa ist von Asien durch 
das Uralgebirge, den Urälflnß und den Kaspischen See getrennt. Im Süden 
wird es durch das Mittelländische Meer, welches mit dem Schwarzen Meere in 
Verbindung steht, von Afrika geschieden. Im W. bespült es der Atlantische 
Ozean, der im Biskay'schen (Bisküjischenj Meerbusen, in der Nord- und Ostsee 
weite Einschnitte in den Erdteil macht. Im N. grenzt es an das Nördliche Eis¬ 
meer, welches mit dem Weißen Meere in das Land einschneidet. — b. Gliederung. 
Es ist der gegliedertste Erdteil. Die wichtigsten Halbinseln sind: die Skandi¬ 
navische Halbinsel. Jütland, die Pyrenäische Halbinsel, die Apenninische Halb¬ 
insel, die Balkan-Halbinsel mit Morea und die Halbinsel Krim. — c. Boden- 
gestaltung und Bewässerung. Europa ist im N. und S. gebirgig. Das 
höchste Gebirge, die Alpen, liegt zwischen Italien und Deutschland und zieht sich 
in einem Bogen vom Mittelländischen bis zum Adriatischen Meere und zur Donau
	        
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