Full text: Germanien in den ersten Jahrhunderten seines geschichtlichen Lebens

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durch Rückschlüsse aus spätern Urkunden und Entwickelungs¬ 
formen, wenn aud; mit sd)wachen Fäden, zu verbinden. 
Hof und Feldmark. 
Waren auch Jagd und Krieg zu allen Zeiten die Haupt¬ 
beschäftigungen der freien Germanen, so wurde dod) der Acker- 
b a u und die damit verbundene V i e h z u d) t keineswegs ver¬ 
nachlässigt. Dadurch ward dem unsteten Leben, das in der 
Urzeit unsern Blicken entgegentritt, früh ein Ziel gesetzt. Der 
beimische Heerd und der Landbau, der, am Boden wurzelnd, 
den beweglichen Menschen bindet und keimend ein neues Leben 
für ihn hervortreibt, war deut Deutschen nicht fremd. Schon 
in den Zeiten des Tacitus hatten die Germanen feste Wohn¬ 
sitze; wenigstens versichert derselbe, daß sie sich abgesondert und 
zerstreut angesiedelt hätten, „wie ein Quell, eine Flur, ein 
Gehölz sie angezogen", und den König der Ansibarier, die, von 
den (shaufcn vertrieben, die Römer um Wohnsitze baten, läßt 
er sagen: ,,die Länder der Erde sind den Sterblichen wie die 
Himmelsveste den Göttern verliehen; unwillig schaut die Sonne 
auf öde steppen." Diese gewählte Stätte war das Eigenthum 
des Besitzers; dort errichtete er seinen „Hof", seine Wohnung 
und Wirthschaftsgebäude, in der Mitte des Guts, dort wies 
er deu Gehülfen bei der Arbeit ihre Hufen und ihre Hütten 
an und ordnete Lohn und Dienstleistung nach freiem Ermessen 
oder gegenseitiger Uebereinkunft. Dort nahm er die Genossen, 
die durch Verwandtschaft oder freiwilligen Anschluß zu seinem 
„Geschlecht" gehörten, in seinen Bann auf. Es ist eine 
schwierige Frage, wie mit diesen Verhältnissen die Angabe Eä- 
sar's zu vereinigen sei, daß bei den Germanen das Eigen¬ 
tumsrecht- des Einzelnen an Grund und Boden beschränkt 
gewesen, daß die Feldmark als gemeinsames Besitzthnm der 
ganzen Gemeinde gegolten und regelmäßig eine durch die 
Obrigkeit angeordnete Vertheilung der Aecker unter alle Ge-
	        
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