Metadata: Poesie und Prosa (Band 6 = Klasse 2 und 1, [Schülerband])

Die Tat Vorks. 
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nur die Bürger. Sie hatten außerdem allein das Recht, die Stadt¬ 
verordneten zu wählen, und die Pflicht, die regelmäßig ohne Entgelt 
zu verwaltenden Ämter zu übernehmen, die ihnen zugewiesen wurden. 
Die Verwaltung der Stadt ruhte grundsätzlich bei der Bürgergemeinde; 
sie übte dies Recht aus, indem sie Stadtverordnete wählte, die dann 
den Magistrat wählten. Durch diese Teilnahme an den öffentlichen 
Angelegenheiten hoffte man „den Gemeinsinn zu erregen und zu er¬ 
halten" und aus Untertanen und Einwohnern Bürger in der moralischen 
und politischen Bedeutung des Wortes zu bilden. 
So bildet also das Edikt von 1808 die Grundlage für die Ent¬ 
wicklung der Städte Preußens im neunzehnten Jahrhundert, und die 
ineisten deutschen Staaten folgten früher oder später und mehr oder 
weniger selbständig dem von Preußen gegebenen Beispiel. 
Diese Entwicklung ist aber so gesund und so großartig, daß sie den 
Vergleich mit der Blüte der Städte im Mittelalter nicht zu scheuen 
braucht. Zwar ziehen keine Äeere und keine Flotten aus unter städtischen 
Bürgermeistern, und die Ratsherren verhandeln nicht mehr mit den 
Königen von Schweden oder England über Zölle und Äandelsvorrechte, 
Besetzung von Schlössern und Stellung von Truppen, — unscheinbarer 
ist der Dienst und die Aufgabe der bürgerlichen Verwaltung geworden, 
aber auch in vieler Beziehung weit größer und mannigfaltiger. 
G. Kaufmann. 
6. Die Tat Jorks. 
Tauroggen, d. 30. Dez. 1812. 
Durch einen späteren Abmarsch wie der Marschall, — durch die vor¬ 
geschriebene Marschdirektion von Mitau auf Tilsit, bloß um den Rück¬ 
zug der 7. Division zu decken, — durch böse Wege und endlich durch un¬ 
günstige Witterung in eine höchst nachteilige Lage versetzt, habe ich mich 
genötigt gesehen, mit dem Kaiserlich Russischen General-Major v. Diebitsch 
die Konvention abzuschließen, welche ich E'w. Majestät hiemit allerunter¬ 
tänigst zu Füßen lege. 
Fest überzeugt, daß bei einem weiteren Marsch die Auflösung des 
ganzen Korps und der Verlust seiner ganzen Artillerie und Bagage eben 
so unausbleiblich gewesen sein würde wie bei der großen Armee, glaubte 
ich als Untertan Ew. Majestät nur noch auf Allerhöchst Deko Interesse 
imb nicht mehr auf das Ihres Verbündeten sehen zu müssen, für den 
das Korps nur geopfert wäre, ohne ihm in seiner Lage noch wahre Äilfe 
leisten zu können.
	        
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