Das Raubritterwesen. 271
gegen die Bestimmungen des Landfriedens handelt, soll mit 2000 Mark
lötigen Goldes bestraft werden.
Wie es trotz der scharfen Bestimmungen des Landfriedens im Reiche
noch zuging, mögen zum Schluß einige Beispiele beweisen.
Im Jahre 1522 sammelte Hans Thomas von Absberg in der Gegend von
Nürnberg die verwegensten Reitersmänner ans allen umliegenden Gebieten um
sich; immer neue Feindesbriefe trafen in Nürnberg ein, zuweilen fand man sie
in den nächsten Dörfern in die sogenannten Martersäulen gesteckt, alle
Straßen des Reiches nach Westen und Osten wurden unsicher. Bei Krügel-
stein im Bambergischen war eine einsame Kapelle, wo alle Wochen drei¬
mal Messe gehalten wurde. Unter dem Scheine sie zu hören fanden sich
hier die raublustigen Genossen und die Kundschafter zusammen. Wehe dem
Kaufmannszug, der in ihr Bereich geriet. Sie führten nicht allein die
Waren davon, sie hatten auch den furchtbaren Brauch, den Gefangenen
die rechte Hand abzuhauen. Vergebens baten wohl die armen Leute, ihnen
wenigstens nur die linke zu nehmen und die rechte zu lassen. Hans Thomas
von Absberg hat einem Krämersknechte die abgehauene Rechte in den Busen
gesteckt, mit den Worten: komme er nach Nürnberg, so möge er sie in
seinem Namen dem Bürgermeister bringen.
In demselben Jahre fand Philipp Fürstenberg, der als Gesandter der
Stadt Frankfurt nach Nürnberg reiste, die Straße zwischen Miltenberg
und Wertheim so unsicher, daß er seinen Wagen verließ und mit einigen
Schneidergesellen, auf die er getroffen, als wäre er einer von ihnen, zu
Fuß einen Seitenweg einschlug. Der leere Wagen wurde wirklich von
einigen Reitern mit aufgespannten Armbrüsten angesprengt.
Ans dem Jahre 1513 berichtet eine Nürnberger Chronik: „In diesem
Jahre haben Philipp Götz, Wolf und Philipp der Junge, alle von Ber-
lichingen, mit ihren Helfern einen Wagen mit Kaufmannswaren von
Nürnberg nach Straßburg gehend und den Welfern von Augsburg zu¬
ständig, in Zuckmantel angehalten und geplündert. Kaiser Maximilian
ließ sogleich auf Requisition Anton Welsers ein ernstlich Mandat, darinnen
er die Thäter Heckenreiter und Straßenräuber nennt, an gesamte Stände
ergehen."
Wie wenig solche Mandate halfen, ersieht man aus einem Berichte des
Jahres 1523, in welchem es heißt: „Der vonRüdigkheimund Reuschlein haben
im Junio zwei Wägen mit Kupfer beladen zwo Meil von Frankfurt ange¬
nommen und die Fuhrleut ungefcheut benöthiget, daß sie das Kupfer in das
schloß Rüdting, dem von Rüdigkheim zugehörig, führen müssen." Dem
Nürnberger Bürger aber, dem das Kupfer gehörte, schrieb der von Rüdigkheim:
wolle er das Kupfer wieder haben, so möge er kommen und es ihm abkaufen.
Weit nachdrücklicher als Mandate und Strafen half die unter dem
Schutze des städtischen Gemeinlebens aufblühende Bildung dem Übel des
Raubrittertums ab. Der Adel blieb der sich ausbreitenden Bildung nicht
ganz sremd, begann sich allgemach der Räubereien zu schämen und wandte