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b) England. Mit Genehmigung des Parlaments stürzte
Heinrich von Lancaster, ein Enkel Eduards III., im Jahre 1399
den König Richard II. vom Throne und machte sich selbst zum König.
Das Haus La n ca st er regierte von 1399—1461. Der Krieg mit
Frankreich dauerte fort; unter dem unfähigen Könige Heinrich VL
(1422—1461) ging der englische Besitz an Frankreich verloren. Als
Richard von Jork seinen Vetter Heinrich VI. vom Throne zu
stürzen suchte, brach der 30jährige unheilvolle Bürgerkrieg aus, der nach
den Wappenzeichen der Häuser Lancaster und 9)orf „d e r Krieg der
roten und weißen Rose" genannt wird. Das Hans Pork
kam zwar zur Regierung, verlor aber schon bald die Krone an Hein¬
rich VII. aus dem Hause Tudor, das von 1485—1603 über Eng¬
land herrschte.
c) Spanien. Seit dem 11. Jahrhundert waren die Araber
immer mehr zurückgedrängt worden. Der im Liede verherrlichte Eid
(gest. 1099) war der grßte Held in diesen Kämpfen. Neben Portugal
gab es auf der Halbinsel nach der Heirat Jsabellas von Kasti¬
lien mit Ferdinand von Aragonien nur noch das König¬
reich Spanien. Im Jahre 1492 vertrieb Ferdinand von Spa¬
nien die Araber aus ihrem festen Stützpunkt Granada; er bekam
daher den Beinamen „der Katholisch e". Zur selben Zeit erhielt
Spanien einen großen Machtzuwachs durch die Entdeckung von Amerika
und die Aussicht aus den deutschen Kaiserthron.
6. Kulturzustände beim Ausgang des Mittelalters.
Die politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse im Reiche. Nach
dem Untergang der Hohenstaufen hatte Deutschland seine Weltmacht-
stellung allmählig vollständig verloren. Seine Zersplitterung in selb¬
ständige, vom Kaiser unabhängige Sondergebiete nahm seinen Fort¬
gang. Manche Gebiete, in die durch fleißige Kolonisten Christentum
und deutsche Gesittung und Bildung gebracht waren, gerieten unter
fremde Herrschaft.
Da der Kaiser auf die Hilfe der Reichsfürsten angewiesen war,
hing seine Macht von der Größe seiner Hausmacht ab. Kein Reichs¬
heer und keine Reichssteuer standen ihm zur Verfügung. Die einzelnen
Landes-(Territorial-)Fürsten, deren Rechte nicht zu schmälern er schon
vor der Wahl versprechen mußte, waren zu sehr darauf bedacht, für stich
selber zu sorgen. Die Rechtspflege war in jedem Territorium eine be-