Full text: Deutsche Geschichte bis zum Ausgang des Mittelalters (Bd. 2)

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b) England. Mit Genehmigung des Parlaments stürzte 
Heinrich von Lancaster, ein Enkel Eduards III., im Jahre 1399 
den König Richard II. vom Throne und machte sich selbst zum König. 
Das Haus La n ca st er regierte von 1399—1461. Der Krieg mit 
Frankreich dauerte fort; unter dem unfähigen Könige Heinrich VL 
(1422—1461) ging der englische Besitz an Frankreich verloren. Als 
Richard von Jork seinen Vetter Heinrich VI. vom Throne zu 
stürzen suchte, brach der 30jährige unheilvolle Bürgerkrieg aus, der nach 
den Wappenzeichen der Häuser Lancaster und 9)orf „d e r Krieg der 
roten und weißen Rose" genannt wird. Das Hans Pork 
kam zwar zur Regierung, verlor aber schon bald die Krone an Hein¬ 
rich VII. aus dem Hause Tudor, das von 1485—1603 über Eng¬ 
land herrschte. 
c) Spanien. Seit dem 11. Jahrhundert waren die Araber 
immer mehr zurückgedrängt worden. Der im Liede verherrlichte Eid 
(gest. 1099) war der grßte Held in diesen Kämpfen. Neben Portugal 
gab es auf der Halbinsel nach der Heirat Jsabellas von Kasti¬ 
lien mit Ferdinand von Aragonien nur noch das König¬ 
reich Spanien. Im Jahre 1492 vertrieb Ferdinand von Spa¬ 
nien die Araber aus ihrem festen Stützpunkt Granada; er bekam 
daher den Beinamen „der Katholisch e". Zur selben Zeit erhielt 
Spanien einen großen Machtzuwachs durch die Entdeckung von Amerika 
und die Aussicht aus den deutschen Kaiserthron. 
6. Kulturzustände beim Ausgang des Mittelalters. 
Die politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse im Reiche. Nach 
dem Untergang der Hohenstaufen hatte Deutschland seine Weltmacht- 
stellung allmählig vollständig verloren. Seine Zersplitterung in selb¬ 
ständige, vom Kaiser unabhängige Sondergebiete nahm seinen Fort¬ 
gang. Manche Gebiete, in die durch fleißige Kolonisten Christentum 
und deutsche Gesittung und Bildung gebracht waren, gerieten unter 
fremde Herrschaft. 
Da der Kaiser auf die Hilfe der Reichsfürsten angewiesen war, 
hing seine Macht von der Größe seiner Hausmacht ab. Kein Reichs¬ 
heer und keine Reichssteuer standen ihm zur Verfügung. Die einzelnen 
Landes-(Territorial-)Fürsten, deren Rechte nicht zu schmälern er schon 
vor der Wahl versprechen mußte, waren zu sehr darauf bedacht, für stich 
selber zu sorgen. Die Rechtspflege war in jedem Territorium eine be-
	        
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