Full text: Geschichte für sächsische Schulen

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Germanisches Gehöft. 
6. Laster. Leider hielten sie beim Trinken nicht immer das richtige Maß 
irtrte. Bis tief in die Nacht hinein fand man sie bei ihren Trinkgelagen. Jedoch 
wnrde hier auch manche ernste und wichtige Angelegenheit besprochen; den 
gültigen Beschluß aber faßte man erst am folgenden Tage. Waren Krieg und 
Jagd vorbei, so lagen sie gern behaglich auf der Bärenhaut und überließen sich 
häufig dem Würfelspiel, wobei sie nicht selten Haus und Hof, ja selbst die 
Freiheit verloren. 
7. Tugenden. Treu- und Wortbruch fand man bei den Germanen nicht. 
Bei ihnen hieß es: Ein Mann — ein Wort. Ein Handschlag galt a<s Eid. 
Ebenso heilig ward bei ihnen die Ehe gehet.ten. Die Frau war nicht die Sklavin 
des Mannes, sondern seine treue Begleiterin durchs Leben, mit der er Freud 
unb Leid teilte. Gastfreundschaft würbe an jebermann geübt, gleichviel ob er 
ein Frember ober Bekannter war. Ohne zu fragen, woher und wohin, teilte 
man gern mit ihm, was an Speise und Trank in Küche und Keller war. Über 
alles aber ging den Deutschen ihre Freiheitsliebe. 
8. Vermählung. Die Braut wurde ursprünglich vom Bräutigam (gamo 
oder gomo — Mann, also Brautmann) gekauft, zuweilen auch geraubt. Einer 
Einwilligung ihrerseits beim Brautkaufe bedurfte es nicht. Rmder oder ein 
gezäumtes Roß, einen Schild nebst Speer und Schwert gab der Bräut'gam dem 
Vater gleichsam als Entgelt für die Arbeitskraft, die bem Elternhause nun ver¬ 
loren ging. 
Dem Kaufvertrage folgte bie Vermählung. (Die Sitte, ben Verlobungs- 
unb Trauring zu schenken, lernte man erst von ben Römern kennen.) De Ehe 
würbe auf ber Mahlstätte geschlossen, bethet bie Ausbrücke „vermählen, Gemahl 
und Gemahlin". Meistens vollzog ber Vater ber Braut ober bes Bräutigams
	        
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