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die öffentlichen Gebäude litten schwer, das Opernhaus brannte
nieder, die kostbare Gemäldesammlung schwebte in großer Gefahr.
Die Aufständischen büßten durch harte Strafen. Tzschirner und
Todt sowie andere retteten sich durch Flucht ins Ausland; Henbner
aber und andere Anstifter mußten jahrelang im Waldheimer Zucht¬
haus sitzen.
Noch ernster als in Sachsen gestaltete sich der Aufstand in
der Pfalz und in Baden, wo feit langem die deutsche Demo¬
kratie ihren Hauptsitz hatte. Für die Reichsversassuug zu kämpfen,
fehlte hier der Grund, da fie von der Regierung angenommen
worden war. Man begnügte sich aber damit nicht, sondern forderte
die Republik. Die ungefähr 400 Volksvereine, die diese Gesinnung
nährten, wählten zur Leitung der Bewegung einen Landesausschuß
mit dem Sitze in Rastatt. Leider schloß sich, was in Deutschland
in dem Umfange noch nicht vorgekommen war, fogar das Militär
der Erhebung an, so daß es in Rastatt und Karlsruhe zu Meutereien
kam. Der Großherzog flüchtete sich darum auf französisches Ge¬
biet. Nun verlegte der Landesausschuß seinen Sitz nach Karlsruhe
und setzte wie in Dresden eine provisorische Regierung ein, an
deren Spitze Lorenz Brentano stand. Dazu trat die verfassung¬
gebende Landesversammlung zusammen, von der die Republik aus¬
gerufen wurde. Bald riß aber völlige Unordnung ein. Mit den
vorgefundenen reichlichen Staatsmitteln wurde in gewissenloser
Weise umgegangen. Von den Soldaten, die nun ein freies Volks¬
heer bildeten, liefen viele weg. Der gemäßigte Brentano wurde
von den radikalen Republikanern verdrängt und verlor die Herr¬
schaft über die Bewegung. In der allgemeinen Verwirrung erbat
die badische Regierung von Preußen und von der Zentralregiernng
militärische Hilfe. So rückten preußische und Reichstruppen unter
dem Oberbefehl des Prinzen Wilhelm von Preußen ein, die die
ungeordneten revolutionären Banden in kurzer Zeit überwanden
und den Aufstand niederwarfen. Am längsten hielt sich Rastatt;
zuletzt mußte es sich aus Gnade und Ungnade ergeben. Auch hier
folgten Todes- und Freiheitsstrafen. Darauf kehrte, da auch andere
Erhebungsversuche niedergehalten wurden, im Sommer 1849 die
äußere Ruhe in Deutschland zurück.
f) Borgänge in Preußen.
Gemäß der in den Märztagen 1848 ergangenen Anordnung
trat am 2. April der Vereinigte Landtag zusammen. Er beschloß