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ein neues Wahlgesetz, nach dem durch allgemeines Stimmrecht
eine Volksvertretung, die preußische Nationalversammlung, zustande
kam, die eine ähnliche Zusammensetzung wie das Frankfurter Par¬
lament auswies und am 22. Mai 1848 zusammentrat, um über
eine neue Verfassung zu beraten. Bald trat aber ein scharfer
Gegensatz zwischen der Rechten und der Linken hervor. Diese neigte
fortwährend zu revolutionären Kundgebungen; es kam infolge¬
dessen wiederholt zu Beschimpfungen von Ministern und sogar
zum Sturm auf das Zeughaus. Mehrmals wechselte das Mini¬
sterium, der Köuig zeigte wenig Entschiedenheit. Da schloß sich
aber die Rechte enger an ihn an und vermochte der Linken bei
manchen Anträgen eine Mehrheit entgegenzusetzen; aber oft führten
die Beratungen zu stürmischen Szenen. Als dann auf Antrag der
Linken in der Verfassung die Worte „von Gottes Gnaden" ge¬
strichen wurden und die Versammlung die Abschaffung des Adels
und der Orden beschloß, kam es zwischen ihr und der Krone zum
Bruche. Der Präsident, der am 15. Oktober dem König die Glück¬
wünsche zum Geburtstage aussprach, erhielt eine scharfe Antwort,
in der Friedrich Wilhelm IV. seinen Unwillen und die feste Ab¬
sicht, Ruhe und Orduuug wieder herzustellen, unzweideutig zum
Ausdruck brachte. Die fortwährenden Tumulte sollten also ein
Ende nehmen.
Am 1. November wurde der als schneidiger General bekannte
Graf Brandenburg zum Ministerpräsidenten berufen, am 9. No¬
vember die Nationalversammlung vertagt und für die weiteren
Sitzungen Brandenburg als Versammlungsort bestimmt. Die Linke
erhob Einspruch dagegen, und 282 Mitglieder der Nationalversamm¬
lung blieben in Berlin beisammen. Da rückte General Wränget trotz
verschiedener Drohbriefe mit den Truppen unter klingendem Spiel in
Berlin ein und zwang die Abgeordneten anseinanderzugeheu. Die
Bürgerwehr wurde entwaffnet und über Berlin der Belagerungs¬
zustand verhängt. Damit war die Revolution zu Ende. Die Stadt
erhielt wieder das Aussehen des Friedens, und die Bevölkerung
beruhigte sich, wozu Wrangel durch seinen Humor nicht wenig
beitrug.
In Brandenburg sollte die Nationalversammlung am 27. No¬
vember ihre Sitzungen wieder aufnehmen; aber infolge des Fern¬
bleibens der Linken blieb sie beschlußunfähig, so daß sie am 5. De¬
zember der Auflösung verfiel. Der König erließ daraus aus eigner
Machtvollkommenheit eine konstitutionelle Verfassung, was zunächst